Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB wurde am 5. August 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRS 28 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.
DRS 28 stellt eine umfassende Überarbeitung von DRS 3 dar. Zentraler Regelungsbereich ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann.
Zu den inhaltlichen Vorschriften siehe EAN 34/2020.
DRS 28 ist im Bundesanzeiger abrufbar.
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