M2 befasst sich mit Anwendungsfragen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 und M3 zu IDW RS HFA 50.
Die Modulverlautbarung IFRS 9–M2 befasst sich mit Anwendungsfragen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Es wird auf die Frage eingegangen, ob der Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vereinbar sein kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist – neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung – Voraussetzung für eine Bilanzierung dieser finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Modulverlautbarung IFRS 9–M3 befasst sich mit der Frage, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können.
Beide Module werden in Heft 6 der IDW Life veröffentlicht.
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