Das IASB hat am 25. Juni 2020 Änderungen des IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht.
Die Änderung beinhaltet eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 um zwei Jahre, d.h. auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, so dass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können.
Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:
Nicht übernommen hat das IASB den Wunsch aus der Branche, auf die Bildung von Jahresscheiben verzichten zu können.
Die Anwendung von IFRS 17, einschließlich dieser Änderungen, sowie der weitere Aufschub der IFRS 9 Anwendung setzt ein EU-Endorsement voraus.
Die Pressemitteilung des IASB ist hier abrufbar.
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