Die ESMA hat am 20. Mai 2020 ein Statement veröffentlicht, in dem sie ihre Erwartungen an eine Zwischenberichterstattung in 2020 (Halbjahresfinanzberichterstattung, Quartalsfinanzberichterstattung) zu den Auswirkungen durch COVID-19 formuliert.
Für nach IAS 34 erstellte Zwischenabschlüsse 2020 erwartet die ESMA - entsprechend der Update-Funktion des Zwischenabschlusses gegenüber dem letzten Konzernabschluss - ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen durch COVID-19. Dabei geht die ESMA davon aus, dass COVID-19 für einen Großteil der Unternehmen ein signifikantes Ereignis im Sinne von IAS 34.15-15C darstellt. Im Einzelnen werden u.a. folgende Punkte genannt, zu denen nützliche Erläuterungen erfolgen sollten:
Die ESMA empfiehlt, die Auswirkungen durch COVID-19 auf die Gewinn- und Verlustrechnung in einer Anhangangabe zusammenfassend darzustellen.
In Bezug auf Zwischen-Lageberichte empfiehlt die ESMA, dass Unternehmen folgende Aspekte darstellen:
Das Statement kann hier abgerufen werden.
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