Der veröffentlichte dritte Teil des Fachlichen Hinweises behandelt Zweifelsfragen aus der Praxis und ist in der Form von Fragen und Antworten ausgestaltet.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in einem ersten Fachlichen Hinweis vom 4. März 2020 zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31. Dezember 2019 und deren Prüfung Stellung genommen (vgl. EAN 08/2020). Diese Stellungnahme wurde in einem zweiten Fachlichen Hinweis vom 25. März 2020 um Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung mit einem Stichtag nach dem 31. Dezember 2019 und deren Prüfung ergänzt (vgl. EAN 14/2020). Die beiden Teile haben eher grundsätzliche Fragestellungen beantwortet.
Der am 8. April 2020 veröffentlichte dritte Teil des Fachlichen Hinweises behandelt Zweifelsfragen aus der Praxis und ist in der Form von Fragen und Antworten ausgestaltet. Diese betreffen sowohl die Rechnungslegung mit Stichtag zum 31. Dezember 2019 als auch nach dem 31.12.2019 und deren Prüfung. Beispielsweise werden folgende Themen behandelt:
Den dritten Teil des Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung finden Sie hier.
Sämtliche Fachlichen Hinweise des IDW im Zusammenhang mit der Corona-Krise, inklusive der Hinweise der Ausschüsse (Bankenfachausschuss (BFA), Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB), Fachausschuss Recht (FAR), Steuerfachausschuss (StFA), Krankenhausfachausschuss (KHFA)) finden Sie hier.
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