Der IASB hat einen Anwendungshinweis "Accounting for covid-19-related rent concessions applying IFRS 16 Leases" herausgegeben, um die konsistente Anwendung der Anforderungen des IFRS 16 sicherzustellen.
Der Anwendungshinweis thematisiert u.a. die Bilanzierung von Stundungen von Leasingzahlungen durch den Leasinggeber infolge der Coronavirus-Pandemie. Die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen bei veränderten Leasingzahlungen hängt davon ab, ob es sich bei der Änderung um eine Änderung des Leasingverhältnisses (Lease modification) i.S.d. IFRS 16 handelt oder nicht.
Zudem weist der Anwendungshinweis darauf hin, dass IAS 36, Wertminderungen von Vermögenswerten, für die Prüfung der Werthaltigkeit des Nutzungsrechts beim Leasingnehmer sowie von Sachanlagen beim Leasinggeber im Falle eines Operate-Lease anzuwenden ist. Sowohl der Leasinggeber als auch der Leasingnehmer haben die Angabepflichten nach IFRS 16 sowie anderer Standards, z.B. IAS 1, Darstellung des Abschlusses, zu beachten.
Den Anwendungshinweis können Sie hier herunterladen.
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