Der IASB hat am 18. März 2020 beschlossen, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Zudem wird die derzeit für einige Versicherer geltende Ausnahmeregelung zur Anwendung von IFRS 9 verlängert.
Die Änderungen an IFRS 17 werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 veröffentlicht. Zur Anwendung bedarf es noch des Endorsements der EU.
Die Mitteilung des IASB ist unter diesem Link abrufbar.
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