IDW Bankenfachausschuss veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31. März 2020
In dem am 26. März 2020 veröffentlichten fachlichen Hinweis setzt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31. März 2020 auseinander. Der Hinweis ist auch für Nichtbanken interessant – insbesondere soweit sie nicht lediglich den vereinfachten Ansatz zur Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten verwenden.
In dem Hinweis nimmt das IDW im Wesentlichen Bezug auf die entsprechende Äußerung der ESMA vom 25.03.2020, welche es unterstützt und dabei insbesondere bekräftigt, dass
Der Hinweis enthält zudem eine Erklärung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat verabschiedeten Stützungsmaßnahmen für Unternehmen der Realwirtschaft.
Der Hinweis steht unter dem Vorbehalt, dass durch das IASB und das IFRS Interpretations Committee keine abweichende Auffassung geäußert wird.
Das ESMA-Statement ist unter diesem link abrufbar. Den fachlichen Hinweis des IDW Bankenfachausschusses zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31. März 2020 finden Sie hier.
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