Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen.
Der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Entwurf enthält eine Vielzahl von zeitlich begrenzten Erleichterungen, darunter insbesondere:
Der als Formulierungshilfe der Bundesregierung ausgestaltete Gesetzesentwurf kann hier heruntergeladen werden.
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