OECD veröffentlicht neues Kapitel zu Finanztransaktionen in den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien
OECD-Verrechnungspreisrichtlinien zu Finanztransaktionen
Nachdem die OECD am 3. Juli 2018 einen Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisaspekten von Finanztransaktionen veröffentlicht hatte, erschien am 11. Februar 2020 die finale Version, die als neues Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien eingefügt werden soll. Damit gibt die OECD zum ersten Mal internationale Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen vor.
Die Inhalte sollen grundsätzlich zu einem konsistenten Rahmen der Verrechnungspreisanalyse beitragen sowie bei der Vermeidung von Streitigkeiten im Rahmen von Betriebsprüfungen und Doppelbesteuerungen helfen. Gleichzeitig erlaubt der von der OECD vorgeschlagene Rahmen genügend Flexibilität für Gestaltungs- und Auslegungsmöglichkeiten.
Praxisrelevante Kernaspekte für Steuerpflichtige
Auch das BMF möchte mit einem neu eingeführten § 1a AStG-E (vgl. den Ende 2019 veröffentlichten Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes („ATADUmsG“) eindeutige Regelungen für konzerninterne Finanzierungstransaktionen schaffen. Unter Berücksichtigung der drei oben dargestellten Punkte weicht Deutschland in zwei von drei Punkten von der OECD ab:
Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das BMF seinen Entwurf zu § 1a AStG vor dem Hintergrund der OECD-Leitlinien anpasst. Konzerninterne Finanztransaktionen sind seit Jahren ein intensiv und kontrovers diskutiertes Thema in der deutschen Betriebsprüfungspraxis. Zunehmend sind sie auch Gegenstand von Gerichts- und Verständigungsverfahren.
Der Steuerpflichtige ist in jedem Fall gut beraten, die Bepreisung der konzerninternen Finanztransaktionen vor dem Hintergrund der neuen OECD-Empfehlungen und des Referentenentwurfs des ATADUmsG zu analysieren, um eine konsistente, tragfähige Lösung auszuarbeiten und ein Doppelbesteuerungsrisiko zu reduzieren. Eine einfache Preisvergleichsanalyse basierend auf einem willkürlich gewählten Rating sowie die Beschränkung auf die Angemessenheitsanalyse des Zinssatzes sollten der Vergangenheit angehören.
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