Am 23. Januar 2020 wurde von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die endgültige neue Kodex-Fassung zur Prüfung an das BMJV übermittelt und veröffentlicht (Kodex 2020).
Diese Fassung tritt jedoch erst mit der noch ausstehenden Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft. Bis zur Bekanntmachung des neuen Kodex bildet die Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 weiterhin die Grundlage für die Entsprechenserklärung.
Nachdem im Mai 2019 zwischenzeitlich eine vorläufige neue Kodex-Fassung beschlossen worden war, die noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des ARUG II stand (siehe EAN 08/2019), sind nunmehr letzte Änderungen zur Anpassung an ARUG II, weitere Kürzungen und sonstige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Die Pressemitteilung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und die Kodex-Fassung 2020 mit Begründung können hier abgerufen werden.
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