Das DRSC hat am 23. Dezember 2019 den Entwurf eines Änderungsstandards Nr. 11 zu Änderungen des DRS 18 Latente Steuern veröffentlicht (E-DRÄS 11).
Seit der Verabschiedung des DRS 18 im Juni 2010 Zeit fand keine inhaltliche Überarbeitung des Standards statt. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund von Anwenderfragen zur Bilanzierung latenter Steuern beschloss der HGB-FA die Regelungen des DRS 18 zu überprüfen.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (E-DRÄS 11) wird somit das Ziel verfolgt, aufgetretene Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen.
Die Änderungen an DRS 18 betreffen insbesondere folgende Themenkreise:
Der Entwurf sieht eine erstmalige Anwendung der geänderten Regelungen für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr vor. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Die Kommentierungsfrist endet am 28. Februar 2020.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen an DRS 18 ist auf der Homepage des DRSC abrufbar. Den vollständigen Entwurf können Sie hier herunterladen.
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