Nach der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD befindet sich nun auch das Nachfolge-Projekt BEPS 2.0 auf der Zielgeraden. Die Maßnahmen zur Umverteilung der Besteuerungsrechte finden sich in Säule 1 (Pillar 1) wieder. Davon betroffen wären multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Milliarden Euro – eine vergleichsweise kleine Gruppe. Die Umsetzung ist derzeit noch offen. 

Globale Mindestbesteuerung für Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz

Anders liegt die Sache bei Säule 2 (Pillar 2). Gegenstand ist hier die Einführung einer globalen Mindeststeuer. Ende 2021 stimmten die OECD-Staaten dem Vorhaben zu, Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro einer international gültigen Mindeststeuer zu unterziehen.

Nach dem Beschluss der BEPS-Maßnahmen sind nun die Staaten gefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Eine entsprechende politische Einigung ist in der EU Mitte Dezember 2022 erzielt worden, auch in anderen Staaten sind entsprechende Gesetzesvorhaben angestoßen. Die bevorstehenden Gesetzesänderungen erfordern intensive Vorbereitungen auf Unternehmensseite. Die von der OECD mittlerweile avisierten Safe-Harbour Regelungen, also Vereinfachungen zunächst für einen Übergangszeitraum, können zwar partiell entlasten, trotzdem sollten Unternehmen schon jetzt handeln und entsprechende Prozesse und Strukturen schaffen.

Umfassende Dokumentations- und Deklarationspflichten durch Pillar 2

Nach den Plänen der OECD und EU sollen Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro dazu verpflichtet werden, pro Land eine sogenannte Effective Tax Rate (ETR) zu ermitteln. Liegt diese unter 15 Prozent, ist eine „Top-up Tax“ zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass die ETR unter 15 Prozent liegen kann, auch wenn der Steuersatz in dem jeweiligen Land über dieser Grenze liegt. Unabhängig von der Besteuerung kommen zudem umfassende Dokumentations- und Deklarationspflichten auf die internationalen Unternehmen zu.

Eine Herausforderung liegt in der Datenverfügbarkeit und -beschaffung. Viele Daten, die für die neue Regelung relevant sind, werden in anderen Dokumentationen wie dem Country-by-Country-Reporting oder den Handelsbilanzen nicht erfasst. Es sind neue Prozesse und umfassende Anpassungen der Angaben aus dem Konzernrechnungswesen notwendig, um diese effizient einzusammeln. Zu berücksichtigen sind dabei alle Ländergesellschaften eines Unternehmens. Das gelingt nur in enger, internationaler Zusammenarbeit der Steuer- und Accounting-Bereiche. Die Praxis zeigt, dass gerade global tätige Firmen aus dem Mittelstand hier Nachholbedarf haben und die Strukturen erst erarbeiten müssen. Die Zeit dafür ist knapp, weshalb die Umsetzung umgehend angestoßen werden sollte.

Die globale Mindestbesteuerung wird in den EU-Staaten ab 2024 in Kraft treten.

So unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer individuellen BEPS-2.0-Strategie

KPMG hat einen Projektansatz entwickelt, der die unternehmensspezifische Tax-, Accounting- und IT-Landschaft berücksichtigt. Anders als in vielen Tax-Projekten erfordert die effiziente Umsetzung der Anforderungen aus Pillar 2 spezielles Accounting-Know-how (insbesondere IFRS). Bei KPMG verfügen wir über das notwendige Fachwissen – entsprechende Expert:innen sind grundsätzlich Teil unserer Projektteams.

Bei der Entwicklung einer individuellen BEPS-2.0-Strategie gehen wir folgendermaßen vor:

  


01

Prüfung der Relevanz von Pillar 2 (sowie gegebenenfalls ergänzend Pillar 1) für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Besonderheiten


02

Gruppenanalyse in Bezug auf die für Pillar 2 relevanten Gesellschaftstypen (insbesondere Joint Ventures, Partially-owned Parent Entities etc. ) unter Nutzung unseres KPMG Group Analyzers.


03

Analyse der Relevanz und Verfügbarkeit von Daten für die notwendigen Berechnungen sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit bzw. Granularität unter Nutzung unserer KPMG Data Source List.


04

Bei Bedarf Berechnung für Pilotländer oder die Gesamtgruppe unter Nutzung unserer KPMG BEPS 2.0 Calculation Engine (kann auch Pillar 1 und die DST umfassen)


05

Identifikation von notwendigen System- und Prozessanpassungen


06

Auswahl der geeigneten Technologie unter Einbeziehung unserer Plattform KPMG Digital Gateway sowie geeigneter Ansätze zu BEPS 2.0 Pillar 2 aller relevanten Drittanbieter


07

Einbetten der Prozesse in das Tax-Compliance-Management-System inklusive Training von Mitarbeitenden, Anpassung von Fachanweisungen (Accounting, Tax und IT) und Prozessbeschreibungen


08

Optionale ergänzende Unterstützung durch unseren KPMG-Managed-Services-Ansatz sowie die Abdeckung weitergehender Aspekte wie Strukturierungsmaßnahmen, Nutzung unserer KPMG Pillar-2-Hotline etc.





Individuelle Teams für Ihr individuelles Projekt

Projekte im Umfeld von BEPS 2.0 erfordern in der Regel individuelle Lösungen, denn jedes Unternehmen ist anders. Unser Team mit Expert:innen aus den Bereichen Accounting, IT und International Tax geht die Projekte fachübergreifend an und hat immer auch die Anforderungen der Abschlussprüfung im Blick. Durch den Einsatz unserer Pillar-2-Lösungen und die Zusammenarbeit mit namhaften Drittanbietern unterstützen wir Ihr Projekt mit auf Sie zugeschnittenen, innovativen Lösungen. Dabei docken wir an Ihrer vorhandenen Infrastruktur an – der Umbau Ihres bestehenden IT-Systems ist in der Regel nicht notwendig. Sie profitieren zudem von unserem internationalen Netzwerk. Mit diesem arbeiten wir eng zusammen, um die Anforderungen der für Sie relevanten Länder zu erfüllen.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer BEPS-Strategie. Sprechen Sie uns an.

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