Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (DRÄS 10) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB wurde am 20. Dezember 2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 10 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 umfasst Änderungen des DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss (DRÄS 10).
Zu den inhaltlichen Vorschriften siehe EAN 24/2019.
Der DRÄS 10 ist im Bundesanzeiger abrufbar.
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