Das IDW hat den Modulentwurf IFRS 9 – M2 zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) veröffentlicht.
Das IDW hat den Modulentwurf IFRS 9 – M2 zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) veröffentlicht.
Der HFA des IDW hat am 7. November 2019 den Modulentwurf zur IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) verabschiedet.
Dieser Entwurf befasst sich mit Anwendungsfragen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Es wird auf die Frage eingegangen, ob der Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen Factoring-Vereinbarungen mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vereinbar sein kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung dieser finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Kommentierungsfrist endet am 7. Januar 2020. Der Modulentwurf ist auf der Seite des IDW abrufbar.
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