Die ESMA hat am 22.10.2019 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 22.10.2019 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities for 2019 annual financial reports) veröffentlicht. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.
Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:
Des Weiteren hebt ESMA die Bedeutung von Anhangangaben zu Auswirkungen eines neuen Referenzzinssatzes auf den IFRS-Abschluss hervor und verweist diesbezüglich auf die neuesten Verlautbarungen des IASB (Amendments to IFRS 9 (and IAS 39): Financial Instruments - Interest Rate Benchmark Reform).
Eine informative und ausgewogene Lageberichterstattung steht weiterhin im Fokus der ESMA. Relevante Aspekte sind:
Schließlich erinnert die ESMA an die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) ab dem 1. Januar 2020 und verweist diesbezüglich auf von ihr veröffentlichte Anwendungshinweise.
Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung.
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