Das IASB hat einen Entwurf ED/2019/6 „Disclosure of Accounting Policies (Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)" veröffentlicht.
Gem. IAS 1 müssen Unternehmen ihre wesentlichen („singnificant“) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darstellen. Das IASB schlägt vor, den Begriff „significant“ durch den Begriff „material“ zu ersetzen, um die Schwelle zu präzisieren, welche Informationen durch das Unternehmen anzugeben sind.
Der ED legt dar, dass eine Information über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dann „material“ (wesentlich) ist, wenn sie zusammen mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen Entscheidungen der Abschlussadressanten beeinflussen kann. IAS 1 soll ferner um Leitlinien ergänzt werden, die erläutern, was eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode „material“ macht. Zusätzlich schlägt das IASB Ergänzungen des IFRS Practice Statement 2 vor, die weitere Erläuterungen und Beispiele enthalten, um Unternehmen die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit (materiality) hinsichtlich der Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erleichtern.
Die Kommentierungsfrist endet am 29. November 2019. Der Entwurf steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung.
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