Das IASB hat am 26. Juni 2019 den Exposure Draft zu den Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht. Der ED/2019/4 schlägt eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 um ein Jahr, d.h. auf den 1. Januar 2022, vor.
Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 soll ebenfalls auf den 1.1.2022 verschoben werden, so dass beide Standards weiterhin gleichzeitig zwingend erstmals anzuwenden sein werden.
Darüber hinaus betreffen die im ED vorgesehenen Änderungen die folgenden sieben Themenbereiche:
Nicht übernommen hat das IASB die Petition der Branche, auf die Bildung von Jahresscheiben sowie auf die Anpassung der Vorjahreszahlen bei der Erstanwendung verzichten zu können.
Die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen ist bis Mitte 2020 vorgesehen. Vor Anwendung muss der Standard noch von der EU endorsed werden.
Die Kommentierungsfrist beträgt 90 Tage und endet am 25. September 2019. Der ED/2019/4 kann hier heruntergeladen werden.
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