Die Europäische Union hat am 13. März 2019 die Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Planänderung, -kürzung oder –abgeltung) in EU-Recht übernommen.
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) Nr. 2019/402 vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates heute veröffentlicht.
Die Änderungen des IAS 19 stellen klar, dass der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen nach Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind.
Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
Die EU-Verordnung steht auf der Seite des Amtsblattes der Europäischen Union zur Verfügung.
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