Das Bewusstsein für die Achtung und Umsetzung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Umfeld ist in den letzten Jahren massiv gewachsen. KPMG unterstützt Sie dabei, die komplexen regulatorischen Vorgaben zu erfüllen und dabei eine Human Rights Due Diligence als Chance wahrzunehmen.
Unternehmen haben weltweit nur eine Reputation, die für einen guten Namen stehen soll. Um die nicht zu verlieren, muss ihr unternehmerisches Verhalten in ihrem Einflussbereich global akzeptierten Normen entsprechen. Hinzu kommt, dass Unternehmen, wenn sie weltweit auf den unterschiedlichsten nationalen Märkten erfolgreich sein wollen, lokale Kulturen verstehen und ihr Handeln mit Blick auf international anerkannte Menschenrechtsinstrumente in Einklang bringen müssen – ein Spannungsfeld, das durch eine reine legal compliance nicht zu managen ist.
Den internationalen Referenzrahmen für Wirtschaft und Menschenrechte stecken dabei die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen ab. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure werden in einem Modell mit den Säulen Schutz, Achtung und Abhilfe klar definiert. Im Fokus steht die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht der Unternehmen.
Mit der Einführung des Nationalen Aktionsplans erwartet die Bundesregierung von allen Unternehmen die angemessene Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entsprechend ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette. Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Ab 2018 wird es hierzu eine jährliche Überprüfung geben.
Mit dem CSR Richtlinie-Umsetzungsgesetz gibt es nun auch erstmals regulatorische Vorgaben zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Unter anderem sollen die beim Thema Menschenrechte verfolgten Konzepte und deren Ergebnisse sowie wesentliche Risiken und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren angegeben werden.
Mögliche Menschenrechtsverletzungen
Steigendes Risiko von Rechtsverstößen
Imageschäden und Beziehungsverluste
Verlust von Investoren und steigende Prüfungen durch Kreditgeber
Gefährdung der Unternehmenskultur
Wir verfügen als weltweites Netzwerk über jahrelange, globale Erfahrung mit dem Thema Menschenrechte. Und wir sind vertraut mit den Anforderungen des CSR Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Auf dieser Basis können wir Sie kompetent bei der Durchführung und Ausgestaltung von Unternehmensprozessen im Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützen:
Bestens für Sie aufgestellt
KPMG stellt Ihnen ein interdisziplinäres und international vernetztes Team zur Verfügung, das Ihnen in allen Fragen und Aufgaben im Rahmen der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht Lösungsansätze für Ihre Herausforderungen liefert. Sprechen Sie uns an.
Mehr über unsere Dienstleistungen finden Sie auch in: „Addressing human rights in business: Executive perspectives“ unter kpmg.com/humanrights.
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