"Joint Arrangements"
Nach mehrfachen Überarbeitungen wurde der neue IFRS Standard zur Bilanzierung von Joint Arrangements am 12. Mai 2011 durch das IASB endgültig verabschiedet. Ziel der Überarbeitung war es unter anderem, die Unterschiede zu den US-amerikanischen Bilanzierungsregelungen zu reduzieren und darüber hinaus sicherzustellen, dass Sachverhalte mit vergleichbarem wirtschaftlichem Gehalt auch bilanziell einheitlich abgebildet werden. Am 28. Juni 2012 hat das IASB darüber hinaus Änderungen an den Übergangsvorschriften IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, die auf eine Klarstellung und Erleichterungen bei der Erstanwendung abzielen.
Detailliertere und stärker ermessensbehaftete Analysen erforderlich
Im Unterschied zu IAS 31 stellt IFRS 11 nun im Wesentlichen nicht mehr auf die rechtliche Form der gemeinsam beherrschten Tätigkeit ab; die Abgrenzung erfolgt vielmehr anhand der konkreten Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien hinsichtlich der mit dem Joint Arrangement verbundenen Vermögens- und Schuldwerte beziehungsweise Erträge und Aufwendungen. Die Klassifizierung erfordert im jeweiligen Einzelfall insofern detailliertere und stärker ermessensbehaftete Analysen.
Methodenwechsel nicht zwingend erforderlich
Zusätzlich zu den neuen Klassifizierungsregelungen hinsichtlich der bestehenden Vereinbarungen ergibt sich auch eine deutlich "sichtbare" Änderung für Unternehmen, die Joint Ventures bisher mittels der Quotenbilanzierung in den IFRS Konzernabschluss einbezogen haben. Ab 2013 ist hier nun - wie für assoziierte Unternehmen - regelmäßig die Equity-Methode anzuwenden. Dr. Hanne Böckem, Partnerin im Department of Professional Practice Audit & Accounting (DPP), der Grundsatzabteilung der KPMG, gibt jedoch zu bedenken, dass ein Methodenwechsel nicht zwingend erforderlich sein muss.
"IFRS 11 sieht eine Unterscheidung zwischen Joint Operations and Joint Ventures vor. Bei Joint Operations sind Vermögenswerte, Schulden, Aufwand und Erträge jeweils anteilig abzubilden. Diese Vorgehensweise kann im Ergebnis mit einer Quotenkonsolidierung durchaus vergleichbar sein.", so Böckem. "Von einer vollständigen Abkehr von der Quotenkonsolidierung nach IFRS kann also keineswegs die Rede sein."
Rechtzeitige Analyse der möglichen Auswirkungen empfohlen
Da die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements) unmittelbar bevor steht, sollten die möglichen Effekte auf die IFRS Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung rechtzeitig analysiert und die erwarteten Auswirkungen gegebenenfalls an Anteilseigner und Analysten kommuniziert bzw. diesen erläutert werden.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, ist IFRS 11 von allen Unternehmen, die in der EU nach IFRS Rechnung legen, verpflichtend anzuwenden. Der neue Standard ersetzt IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen.
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