In Folge der Finanzkrise wurde 2009 unter den G-20 Staaten vereinbart, den außerbörslichen Handel mit Derivaten zu regulieren. Das EU-Parlament hat im Jahr 2012 die Verordnung (Nr. 648/2012) über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (die European Market Infrastructure Regulation "EMIR") sowie ergänzende „Durchführungsverordnungen“ und „Delegierte Verordnungen“ verabschiedet, deren Regelungen von sämtlichen Unternehmen in der Europäischen Union stufenweise seit März 2013 zu befolgen sind.
Das im Februar 2013 in Kraft getretene Ausführungsgesetz zur EMIR regelt in Verbindung mit der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung „GPrüfbV“ eine Prüfung der Einhaltung der EMIR-Regulierung bei allen nicht-kleinen Kapitalgesellschaften, welche konzernexterne Derivate im Umfang von mehr als 100 Kontrakten oder einem Nominalvolumen von mehr als 100 Mio. im Jahr abgeschlossen haben. Am 1. April 2014 begann der erste prüfungspflichtige Zeitraum, dem nunmehr jährliche Pflichtprüfungen für diejenigen Geschäftsjahre folgen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Prüfung bis 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu beauftragen und bis 9 Monate danach abzuschließen ist. Die genaue Vorgehensweise der Prüfung wird durch den im Februar veröffentlichten Entwurf des Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ sowie das ergänzende Positionspapier geregelt.
Die Experten für das Finanz- und Treasury-Management der KPMG weisen eingehende Erfahrungen bei der Durchführung dieser Prüfungsleistungen auf und vermögen daher eine effiziente Analyse der Einhaltung der Regulierungsvorgaben:
Der Mehrwert unseres Angebots ergibt sich für Sie unter anderem durch:
Flyer "EMIR — assurance for EU entities with headquarters in and outside the EU"
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G-20 OTC Derivatives Regulation
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