DAC6: Keine Verschiebung der Mitteilungspflicht
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind seit dem 1. Juli meldepflichtig. Ein Anwendungsschreiben dazu soll in Kürze erfolgen.
DAC6: Keine Verschiebung der Mitteilungspflicht
Die Anwendung der DAC6-Richtlinie wird nicht verschoben. Damit sind bereits vom 1. Juli 2020 an grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Deutschland meldepflichtig.
Wie im Rahmen der Regierungspressekonferenz am 6. Juli 2020 bekannt wurde, macht Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht von der Möglichkeit Gebrauch, die Fristen für die Mitteilung von Steuergestaltungen um sechs Monate zu verlängern. Diese Option hatte die EU eingeräumt.
In Deutschland sind damit seit dem 1. Juli 2020 grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen (für Steuergestaltungen im Rückwirkungszeitraum 25.06.2018 bis 30.06.2020: zwei Monate) anzuzeigen. Ein Anwendungsschreiben dazu soll in Kürze erfolgen. Fraglich ist, ob auch die Nichtbeanstandungsregelung (Meldung bis zum 30.09.2020) aus dem bisherigen Entwurfsschreiben des BMF gestrichen wird.
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Claus Jochimsen-von Gfug
Partner, International Transaction Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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