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Die EU-Richtlinie 2018/882/EU (besser bekannt als Directive for Administrative Cooperation, kurz DAC6) nimmt Berater und Banken als sogenannte Intermediäre, aber auch Unternehmen selbst, in die Pflicht, Steuergestaltungen zu melden. Wir unterstützen Sie mit unserem modularen Beratungsansatz bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten.  

KPMG DAC6 Processor

Zur Optimierung des Prozesses setzen wir den eigens entwickelten KPMG DAC6 Processor ein. Die Software-as-a-Service-Lösung unterstützt Sie mit einem effektiven Workflow-Management bei der Konsolidierung Ihrer Daten und bei der Identifikation anzeigepflichtiger Steuergestaltungen. Kern des KPMG DAC6 Processors sind strukturierte Fragebögen auf Basis nationaler Rechtslegung, die individuell angepasst werden können. Sie ermöglichen das Sammeln transaktionsrelevanter Informationen und schaffen so die Grundlage für die Bewertung meldepflichtiger Transaktionen. Der KPMG DAC6 Processor wendet das hinterlegte, länderspezifische Regelwerk automatisch auf den entsprechenden Fragebögen an. Als Ergebnis der Analyse erhalten Sie eine Indikation, ob eine Meldepflicht vorliegt oder nicht. Eine gute Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen sowie die Übermittlung der relevanten Daten. 

Zusätzlich unterstützen Extras wie die Kontrollfunktion der Meldefrist oder die automatische E-Mail-Benachrichtigung an den Verantwortlichen einen reibungslosen Workflow von der Erstellung der Transaktion bis zur Meldung. 

Stärken Sie Ihr Tax-Compliance-Management-System frühzeitig in Hinblick auf die DAC6-Anforderungen. Wir unterstützen Sie mit dem KPMG DAC6 Processor und unserer Expertise. Sprechen Sie uns an oder fordern Sie auf KPMG Direct Services direkt und einfach die 60-tägige, kostenlose Testversion an.

Unser Beratungsansatz im Überblick:

  1. Betroffenheitsanalyse: Identifizierung meldepflichtiger Vorgänge und der betroffenen Unternehmensteile (auf Wunsch mithilfe des KPMG DAC6 Processors)
  2. Organisation des Meldungsmanagements: individuell festgelegter Prozess zur Erfassung, Bewertung und Anzeige meldepflichtiger Gestaltungen (mithilfe des KPMG DAC6 Processors)
  3. Kommunikation: Umsetzung DAC6-spezifischer interner Anweisungen, Entwicklung kundenspezifischer Schulungsmaterialien und Schulungen

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