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Dies bezieht auch die Analyse und Lösung steuerrechtlicher Konfliktsituationen ein. Neben dem Ankauf von Steuer-CDs durch die Finanzverwaltung führten zunehmende internationale Meldepflichten zu einer fortschreitenden Transparenz des Steuerbürgers. Das Risiko der Entdeckung unversteuerter Einkünfte veranlasst immer mehr Bürger zu einer freiwilligen Selbstanzeige.

Wir bieten seit vielen Jahren eine umfassende und lösungsorientierte Beratung bei Selbstanzeigen. Die umfassende strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt eine vollständige Erklärung der steuerrechtlichen Sachverhalte und Einkünfte der Vergangenheit voraus. Die Ermittlung dieser Einkünfte stellt in der Praxis wegen unvollständiger Unterlagen, der Verteilung über mehrere Banken und aus anderen tatsächlichen Gründen oft eine erhebliche Herausforderung dar. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und unserem internationalen KPMG-Netzwerk. Wir arbeiten bei Bedarf vor Ort mit den Spezialist:innen der lokalen KPMG-Gesellschaften zusammen. Hierdurch ist absolute Vertraulichkeit und hohe Beratungsqualität sichergestellt.

Unsere fachübergreifenden Spezialkenntnisse im Schnittstellenbereich des steuerlichen Verfahrensrechts, Steuerrechts und des Steuerstrafrechts, eingebettet in unser internationales Netzwerk, bieten den entscheidenden Mehrwert für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Wir beraten Sie insbesondere:

  • umfassend und lösungsorientiert bei Nacherklärungen und Selbstanzeigen
  • in Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • durch Unterstützung und Vertretung bei Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • bei Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
  • bei der tatsächlichen Verständigung
  • bei der Erstellung von Richtlinien/Konzepten zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken im Unternehmen
  • bei risikobehafteten Betriebsprüfungen im Grenzbereich zum Strafverfahren

In Zusammenarbeit mit der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* bieten wir Ihnen ferner Unterstützung bei:

  • Haftungs-, Vollstreckungsverfahren oder anderen abgabenrechtlichen Konfliktsituationen aller Art
  • Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • der Prüfung und Begutachtung  steuer- und steuerstrafrechtlicher Problemlagen
  • der Abwehr von Unternehmensgeldbußen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht

*Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.