Unternehmen mit Mitarbeitereinsätzen aus den USA oder in die USA sind gefordert, alle regulatorischen und steuerlichen Vorgaben zu erfüllen. Wir unterstützen sie hierbei, um damit einhergehende steuerliche Risiken zu minimieren.

Auch Privatkunden mit US-steuerlichem Beratungsbedarf profitieren von unserer Expertise und aufeinander abgestimmten Beratung im US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht.

Unsere Dienstleistungen im Rahmen der US-Steuerberatung im Einzelnen:

I. Beratung von Unternehmen und Mitarbeitern rund um den internationalen Mitarbeitereinsatz aus den USA und in die USA

  • Beratung zu US-amerikanischem und deutschem Steuerrecht in deutscher und englischer Sprache sowie die Erstellung von US- und deutschen Einkommensteuererklärungen aus einer Hand
  • Beratung zur US-Gehaltsabrechnung:
    • Beurteilung US-lohnsteuerlicher Sachverhalte
    • Unterstützung bei der Abwicklung der Abrechnung für in den USA tätige Mitarbeiter (u. a. Prüfung der Lohnsteuerpflicht, Durchführung von US-Steuerberechnungen, Berechnung der US-Einkommensteuervorauszahlungen)
  • Beratung zur US-Sozialversicherung, u. a. Beantragung des Certificate of Coverage
  • Beantragung von US-Steuernummern (ITIN, Formular W-7)

II. Beratung und Steueroptimierung für Einzelpersonen (Privatkunden)

  • Unterstützung bei der Offenlegung und Versteuerung von Einkünften im Rahmen der US-Steueramnestie (Streamlined Filing Compliance Procedures)
  • Beratung in erbschaft- und schenkungssteuerlichen Fragestellungen sowie Erstellung notwendiger deutscher und US-amerikanischer Steuererklärungen (Formulare 706 und 709)
  • Beratung zur korrekten Versteuerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an ausländischen (nicht US) Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies umfasst insbesondere:
    • Erstellung der „Check-The-Box“ Election
    • Einordnung als "Controlled Foreign Corporation" (CFC) bzw. "Controlled Foreign Partnership" (CFP)
    • Einordnung als "Passive Foreign Investment Company" (PFIC Testing)
  • Erstellung der US-amerikanischen und deutschen Steuererklärungen für im Privatvermögen gehaltene Personen- und Kapitalgesellschaften (Formular 5471, 8865 und 8858)
  • Erstellung der Formulare zur Reduzierung der US-Quellensteuer (Formular W-8)
  • Erstellung von Anträgen auf Erstattung von US-Quellensteuer
  • Abgestimmte US-amerikanische und deutsche steuerliche Beratung zur Strukturierung von US-Vermögensanlagen
  • Beratung hinsichtlich US-Exit Tax (bei Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft oder einer Green Card; Formular 8854)

III. Beratung und Steueroptimierung für Personen- und Kapitalgesellschaften

  • Prüfung der Abgabeverpflichtungen
  • Beantragung von US-Steuernummern (Formular SS-4)
  • Erstellung von US-Steuererklärungen
  • Erstellung von Anträgen zur Reduzierung bzw. Erstattung von US-Quellensteuern

 

* Unsere Beratungsleistungen erbringen wir vorbehaltlich einer Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Erbringung dieser Leistungen durch KPMG im konkreten Einzelfall. 

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