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Die Anforderung zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) sowie den nationalen Umsetzungen (z.B. Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in Deutschland) und begleitenden delegierten Verordnungen und EBA Guidelines auf europäischer Ebene. Die regulatorischen Vorgaben zielen einerseits auf vorbeugende Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern und andererseits auf die Vorbereitung einer effektiven Krisenbewältigung. Neben den regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute gewinnt die Sanierungs- und Abwicklungsplanung auch für Versicherungsunternehmen und zentrale Gegenparteien an Bedeutung.

Im Kern eines Sanierungsplans stehen die konkret auszugestaltenden Sanierungsoptionen, die geeignet sind, die finanzielle Stabilität des Kreditinstituts im Falle einer Krise wiederherzustellen, sowie die Definition angemessener Indikatoren und Governancestrukturen, um frühzeitig auf potenziell existenzbedrohende Entwicklungen hinzuweisen und entsprechende Entscheidungsprozesse über den Einsatz von Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Eignung und Angemessenheit von Maßnahmen, Indikatoren und Eskalations- und Governancestrukturen sind durch detailliert zu beschreibende Stressszenarien zu belegen. Hierbei sind Szenarien zu berücksichtigen, bei denen die Ursache für die Krisensituation beim Kreditinstitut selbst, im Marktumfeld oder in einer Kombination aus beidem liegt und die jeweils schnell oder langsam zu einer existenzbedrohenden Situation führen.

Der Abwicklungsplan wird im Gegensatz zum Sanierungsplan, der von den Kreditinstituten selbst ausgearbeitet wird, von der zuständigen Abwicklungsbehörde erstellt. Die Kreditinstitute haben hierbei eine umfassende Mitwirkungspflicht. Diese schließt die Bereitstellung von Informationen ein, die den Abwicklungsbehörden u. a. die Identifikation von kritischen Funktionen und die Sicherstellung der finanziellen und operativen Kontinuität im Abwicklungsfall durch eine im Vorfeld festgelegte präferierte Abwicklungsstrategie einschließlich der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten ermöglichen soll. Basierend auf dieser präferierten Abwicklungsstrategie legt die Abwicklungsbehörde einen Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten (Minimum Requirement of Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) fest, so dass die Beteiligung privater Haushalte an der Finanzierung der Abwicklung beschränkt wird. Ergänzend werden auf Basis der operationellen und rechtlichen Struktur, der Anforderungen an die operationelle Kontinuität in einer Abwicklung und der Verlustabsorptionsfähigkeit mögliche Abwicklungshindernisse identifiziert, welche der Abwicklungsfähigkeit entgegenstehen. Identifizierte Abwicklungshindernisse haben die Kreditinstitute auf Anweisung der Abwicklungsbehörden in einem vorgegebenen Zeitraum zu beseitigen.

Aktuelle Herausforderungen im Markt

Im Allgemeinen resultieren die regulatorischen Anforderungen in einem hohen operativen Aufwand, da sich die Erstellung der Sanierungspläne sowie die Informationsbereitstellung zur Generierung der Abwicklungspläne über das ganze Kreditinstitut bzw. die ganze Institutsgruppe erstrecken und die Verantwortlichen auf die Zulieferung von verschiedensten organisatorischen und rechtlichen Einheiten angewiesen sind. Die zentrale Herausforderung für beide Themen besteht in der Verfügbarkeit und Qualität der erforderlichen Daten und Informationen, da diese häufig über die in der Risikoberichterstattung und im Meldewesen zur Verfügung stehenden Kennzahlen hinausgehen und eine höhere Granularität fordern, welche in den bestehenden Informationssystemen nicht enthalten ist.

Für die Sanierungsplanung, welche schon seit einigen Jahren fest zum Krisenmanagement der Finanzindustrie gehört, steht aktuell die Sicherstellung einer effektiven Anwendbarkeit im Krisenfall sowie die abschließende Integration in die Gesamtbanksteuerung im Fokus der Weiterentwicklung. Dies spiegelt sich auch in den jüngsten Veröffentlichungen der Behörden wider. Beispielsweise wird die Anwendbarkeit durch die veröffentlichte Erwartungshaltung der EZB zur Erstellung von Playbooks und zur Durchführung von Dry-Runs unterstützt. Parallel sind die Behörden stetig dabei die Qualität der Sanierungspläne weiter erhöhen zu lassen – hauptsächlich durch eine weitere Verfeinerung der Szenarien und Handlungsoptionen inklusive der Indikatoren und eine fortschreitende Integration der Sanierungsplan-Indikatoren in die „normalen“ Banksteuerungsprozesse. Dabei steht die Praktikabilität deutlicher im Vordergrund als die reine „stumpfe“ Erhöhung der Detailtiefe.

Für die Abwicklungsplanung müssen Kreditinstitute in der Lage sein, granulare Daten zu verschiedenen Sachverhalten regelmäßig und ad-hoc bereitzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den sogenannten EBA und SRB Templates sowie auf weitergehenden Informationen zu Verbindlichkeiten (z.B. MREL-Meldung, Gläubigeridentifikation) und ersten bewertungsrelevanten Informationen. Diese Fähigkeit wurde – und wird häufiger in der nahen Zukunft – im Rahmen von Dry-Runs seitens der Behörden geprüft. Häufig erfordert diese Anforderung der Abwicklungsbehörden Anpassungen an der IT-Infrastruktur sowie der Berichtsprozesse der jeweiligen Institute. Neben der reinen Datenverfügbarkeit wird auch die operative und finanzielle Kontinuität im Falle einer Abwicklung seitens der Behörde im Prozess der Abwicklungsplanung kritisch hinterfragt. Als ein Ergebnis der Abwicklungsplanung identifizieren die Behörden aus ihrer Sicht sogenannte Abwicklungshindernisse, welche in einer angegebenen Zeit abgestellt werden müssen, um die Abwicklungsfähigkeit sicherzustellen. Da die Abwicklungsbehörden die detaillierten Anforderungen an einen Abwicklungsplan und somit an die Mitwirkungsplicht der Institute noch nicht finalisiert haben – zum Beispiel dauern die Diskussionen zu den Themen „Valuation in Resolution“ und „Funding in Resolution“ weiter an – sind die Herausforderungen abschließend nicht vollumfänglich abschätzbar.

Unsere Dienstleistungen

Für die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sollte frühzeitig eine Analyse der individuellen Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit mit Blick auf Kerngeschäftsbereiche und kritische Funktionen erfolgen. Zu prüfen ist dabei das Geschäfts- und Betriebsmodell in den Dimensionen Strategie, Unternehmensstruktur (einschließlich rechtlicher Strukturen) und Organisation sowie Finanz- und Risikopositionen und IT-/ Dateninfrastruktur.

Das klar strukturierte KPMG-Vorgehen zur Erstellung von institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungsplänen setzt auf der Identifikation der Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen sowie den relevanten Risikotreibern auf. Durch den Einsatz von bereits bewährten Analysetemplates und Ergebnisformaten, die den Vorgaben der Aufsicht entsprechen und flexibel an Institutsspezifika angepasst werden können, werden die Projektaktivitäten von Anfang an auf ein konsistentes und effizientes Vorgehen hin ausgerichtet.

Neben den erprobten Projektansätzen, Analyse- und Ergebnisvorlagen verfügt KPMG über Mitarbeiter, die praktische Erfahrungen mit der Ausgestaltung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen bei Banken in Deutschland bzw. im europäischen oder internationalen Ausland haben.

Unser Mehrwert

Wir betreuen seit 2012 das Thema im deutschen Markt und sind Marktführer im Bereich der Sanierungs- und Abwicklungsplanung. Mit unseren Teams erhalten Sie nationale und internationale Expertise im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung und Benchmark-Knowhow aus einer Vielzahl von entsprechenden Projekten, so dass wir eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung sicherstellen. Für spezifische Fragestellungen unterstützen wir Sie gerne mit Spezialisten für die jeweiligen Fachgebiete. Zusätzlich können wir bei allen relevanten Fragestellungen auf die breite Expertise innerhalb des deutschen und internationalen KPMG Netzwerks, insbesondere das KPMG ECB Office und das Recovery- und Resolution-EMA-Netzwerk, zurückgreifen.