• 1000

Nachdem zuletzt betrügerische Manipulationen von Referenzzinssätzen aufgedeckt worden waren, soll die Verordnung (EU) 2016/2011 erklärtermaßen die Integrität von Referenzwerten sichern: Indizes, die innerhalb des EU-Binnenmarkts herangezogen werden, um Werte und Zahlungsströme von Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten zu bestimmen oder Wertentwicklungen von Finanzinvestitionen zu messen, sollen robust, genau und integer sein. Die im Juni 2016 in Kraft getretene Verordnung verpflichtet Beteiligte deshalb auf einen strengen Qualifizierungs- und Verhaltenskodex.

Wir beraten bei der sachgerechten Umsetzung der Benchmark-Verordnung und tragen mit qualitätssichernden Prüfungsleistungen dazu bei, Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen.