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Das BaFin-Rundschreiben 6/2013 (BA) – „Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten“ konkretisiert die fachlichen Anforderungen an den algorithmischen Handel von Instituten im In- und Ausland. Alle Institute nach §1 Abs. 1b KWG und § 53 Abs. 1 KWG müssen das Rundschreiben beachten (Ausnahme: Zweigstellen von Banken aus dem EWR) und ggf. vorsichtshalber dokumentieren, dass sie nicht betroffen sind.

Algorithmischer Handel ist dadurch definiert, dass ein Computeralgorithmus die Auftragsparameter automatisch bestimmt. Dies umfasst sämtliche Handelsgeschäfte gemäß MaRisk sowie Handel mit Kundenbezug (auf eigene Rechnung sowie auf fremde Rechnung) auf sämtlichen Handelsplattformen sowie OTC-Geschäfte. Ebenfalls betroffen sind direkte und geförderte Marktzugänge für Kunden. Institute, die Algorithmushandel betreiben, müssen die Anforderungen des Rundschreibens erfüllen, u.a.:

  • Algorithmen müssen eindeutig gekennzeichnet werden und Geschäfte müssen den zugehörigen Algorithmen und Sub-Algorithmen und Mitarbeitern bzw. Kunden eindeutig zuordenbar sein
  • Die Anforderungen betreffen den gesamten Risikomanagementprozess von der Identifikation bis zur Steuerung (insb. Risikolimitierung in Echtzeit und Notfallpläne für Stresssituationen).
  • Die Institute, die einen sog. direkten oder geförderten Marktzugang anbieten, müssen auch bei ihren Kunden die ordnungsgemäße Risikosteuerung sicherstellen und Marktmissbrauch (inkl. Marktmanipulationen) verhindern.
  • Darüber hinaus enthält das Rundschreiben konkrete technische Anforderungen zur Kennzeichnung von Geschäften und zur Archivierung von Daten.
  • Sowohl für die fachlichen als auch für die technischen Anwendungen werden (Stress-)Tests bei Einführungen als auch im laufenden Betrieb gefordert.

Das Rundschreiben ist bis Mitte Juni 2014 umzusetzen, die Umsetzung wird durch die Verwendung einer Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen im Rundschreiben erschwert.

Erkennbares Ziel der BaFin ist es, die Risiken aus dem algorithmischen / automatisierten Handel transparent zu machen und im Risikomanagement angemessen zu berücksichtigen.

Um im Sinne der Definitionen des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des BaFin-Rundschreibens und des zugrundegelegten Proportionalitätsgedankens nicht unnötig Anforderungen über zu erfüllen ist eine sorgfältige Überprüfung der Betroffenheit der eigenen Aktivitäten (Scoping) notwendige und wichtige Voraussetzung für eine effiziente Projektgestaltung.

Unser erprobtes Vorgehensmodell zum Scoping erlaubt die individuelle Berücksichtigung der Anforderungen des BaFin-Rundschreibens auf institutsspezifischer Granularitätsebene bzgl. Algorithmen und Handelsstrategie.

Unser Vorgehensmodell zum Scoping beruht auf einer erprobten Scoping-Matrix zur Überprüfung auf institutsspezifischer Granularitätsebene bzgl. Volumina, Algorithmen und Handelsstrategien, sowie auf einem erprobten Kriterienkatalog als Grundlage für das Scoping.

Basierend auf den Ergebnissen des Scopings helfen wir, die Gaps zu den Anforderungen des BaFin-Rundschreibens bezüglich Handel, Risikomanagement, Compliance und IT möglichst effizient abzuschätzen und die minimalen Anpassungsbedarfe zur sinnvollen Erfüllung des Rundschreibens zu ermitteln und zu implementieren. Insbesondere unterstützen wir bei der Interpretation und Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe und bei Fragen zu angemessen proportionalem Vorgehen.

Unser Beitrag zum Erfolg von Projekten zum Algorithmushandel beruht auf folgenden Aspekten:

  • Unser regelmäßiger Austausch mit Regulatoren, Branchenvertretern und sonstigen Fachexperten zur Interpretation des BaFin-Rundschreibens erhöht die Interpretationssicherheit
  • Unsere thematischen Diskussionen mit einer Vielzahl betroffener Institute geben uns einen guten Überblick über die Branche und die Umsetzungsbemühungen und Herausforderungen
  • Unsere bereits laufenden Projekte zur Umsetzung des Rundschreibens demonstrieren die Umsetzungssicherheit unseres Vorgehens
  • Unser spezifisches Vorgehensmodell mittels Scoping-Matrix und Kriterienkatalog erlaubt eine individuelle Berücksichtigung der Anforderungen des Rundschreibens auf institutsspezifischer Granularitätsebene bzgl. Algorithmen und Handelsstrategie
  • Ergebnisse dieses Scopings dienen als Grundlage für eine fundierte Gap-Analyse bei Handelsstrategie, Risikomanagement, Compliance und IT
  • Umsetzung auf Basis unseres Scoping-Modells zur effizienten und zielgerichteten Erfüllung der Anforderungen