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Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient dem Schutz vor Finanzkriminalität und ist ein wichtiger Faktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Dabei nehmen neben staatlichen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden auch die privatrechtlichen Akteure des Finanz- und des Nichtfinanzsektors eine zentrale Rolle ein.

Insbesondere auf europäischer Ebene wird dem Thema eine große Bedeutung beigemessen. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Darunter befinden sich der Entwurf einer EU-Geldwäscheverordnung, der Entwurf für die 6. EU-Geldwäscherichtline, der Vorschlag zur Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde und die überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung.

Neue Regelungen und Erweiterungen

Die Geldwäscheverordnung hat das Ziel einer einheitlichen Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten. Der Vorschlag für die 6. EU-Geldwäscherichtlinie enthält Vorgaben zu supranationalen und nationalen Risikoanalysen sowie Vorgaben zu Registerpflichten. Außerdem soll die Richtlinie die Zuständigkeiten und Aufgaben zentraler Meldestellen und Aufsichtsbehörden regeln und die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden für betroffene Unternehmen konkretisieren. Darüber hinaus soll eine neue Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung von Geldwäsche geschaffen werden. Ebenfalls im EU-Maßnahmenpaket enthalten sind Vorschläge zu einer erneuerten EU-Geldtransferverordnung. Die bestehenden Begriffsdefinitionen sollen um „Kryptowert“ und „Anbieter von Krypto-Dienstleistungen“ erweitert und der Begriff der „virtuellen Währungen“ umfassender interpretiert werden. Die vollständige Nachverfolgbarkeit von Auftraggeber:innen und Empfänger:innen von Zahlungen soll in Zukunft besonders im Hinblick auf Krypto-Serviceprovider gegeben sein. Ferner beinhaltet der Vorschlag der Verordnung einheitliche KYC-Regularien, Vorgaben zur kontinuierlichen Überwachung von Transaktionen sowie eine Untersagung anonymer Kryptowallets. 

Pflichten für Unternehmen

Bis die geplanten Regelungen in Kraft treten, sind die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes nach wie vor maßgebend. Sämtliche Verpflichteten müssen eine geldwäschebezogene Risikoanalyse entsprechend ihrem Risikoprofil durchführen und angemessene Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten in Bezug auf Geschäftspartner, Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung von Verdachtsfällen und ggf. die Einführung gruppenweiter Verfahren. Darüber hinaus muss ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden, das es ermöglicht, geldwäscherechtliche Verstöße vertraulich zu melden.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen Bußgelder. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für die Verhängung eines Bußgeldes bereits ausreicht, nicht über wirksame Präventionsmechanismen nach dem Geldwäschegesetz zu verfügen.

Das Transparenzregister wird umfangreicher

Neben dem Geldwäschegesetz bringt auch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Mit der Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffang- zu einem Vollregister müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, die Angaben aktuell halten und aktiv dem Transparenzregister zur Eintragung melden.

Eng verwandt mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind die Herausforderungen in Bezug auf Sanktionen und Embargos. Der weltpolitischen Lage folgend unterliegen Sanktionen und Embargos einem ständigen Wandel. Dies führt für Unternehmen mit internationalem Einkaufs- und/oder Absatzmarkt zu zahlreichen Herausforderungen. Die Rechtsrisiken aufgrund falscher Auslegung von entsprechenden Vorgaben (insbesondere denen der EU und der USA) und daraus resultierenden Verstößen müssen daher in einem funktionierenden Governance-System bewertet, beobachtet und gesteuert werden.

Unsere Leistung

Um den vielfältigen Herausforderungen im Kontext der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstößen zu begegnen, unterstützen wir Sie mit den folgenden Leistungen:

Prävention

  • Status-Check und Gap-Analyse des geldwäschebezogenen Risikomanagements
  • Beratung rund um das Thema Wirtschaftssanktionen
  • Analyse von geldwäschebezogenen Risiken unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Risikoprofils
  • Identifizierung der Geschäftspartner und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (KYC)
  • Beratung hinsichtlich der Einbettung von Geldwäscheprävention in die Compliance-Strategie unter Berücksichtigung von Best-Practice-Lösungsansätzen
  • Beratung bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten (Three Lines of Defense), der Aufbau- und Ablauforganisation sowie geeigneter Kontrollen
  • Definition von Prozessen und erforderlicher Dokumentation sowie Entwicklung von Schulungskonzepten
  • Durchführung von Schulungen der Mitarbeitenden und des Managements
  • Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung eines Hinweisgebersystems
  • Unterstützung bei der Meldung zum Transparenzregister

Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten

  • Unterstützung bei der Aufarbeitung von Feststellungen der Innenrevision, des externen Jahresabschluss- oder Sonderprüfers sowie sonstiger interner und externer Stelle
  • Beratung bei der Anpassung von Richtlinien, Prozessen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Best-Practice-Lösungsansätzen
  • Durchführung von Look-Back-Analysen zur Identifizierung und Aufarbeitung von Mängeln
  • Forensische Untersuchung von Sachverhalten rund um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsverstöße

Beratung und Prüfung

  • Beratung zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen rund um die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstößen
  • Durchführung und Begleitung von aufsichtlichen Prüfungen
  • Unterstützung im Rahmen von in- und ausländisch initiierten Corporate Monitorships

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