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Wir sind erster Ansprechpartner für Finanz- und Verwaltungsprozesse im öffentlichen Sektor sowie in der Gesundheitswirtschaft. In diesen Bereichen begleiten wir unsere Kunden mit unserer umfassenden Fachkompetenz bei der Transformation zu mehr Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit. In der Gesundheitswirtschaft unterstützen wir unsere Kunden bei strategischen Transformationen, in der Anpassung von Versorgungsprozessen, Finanzfunktionen und Umsetzung von Regulatorik.

Das Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung wächst kontinuierlich. Gleichzeitig hat diese gegenüber privaten Akteuren einen großen Nachhol- bzw. Weiterentwicklungsbedarf in der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen. Zudem stellen auch staatlich zur Verfügung gestellte monetäre Unterstützungs- bzw. Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die öffentliche Verwaltung vor große Aufgaben. Aufgrund begrenzter Ressourcen führt dies zu einem stark wachsenden Bedarf an externer Unterstützung bei öffentlichen Auftraggebern.

Eines der am schnellsten wachsenden Segmente im Markt für die Beratung im öffentlichen Sektor ist die Gesundheitswirtschaft. Auslöser für den hohen Unterstützungsbedarf in der Gesundheitswirtschaft sind zwei bedeutsame Trends, die sich gegenseitig verstärken: Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt aufgrund demografischer Faktoren konstant. Gleichzeitig verschärft der Renteneintritt der „Babyboomer“-Generation zunehmend den bereits existierenden Fachkräftemangel. Diese Entwicklungen führen zu einem großen Veränderungsdruck, der oft nur mit externer Unterstützung bewältigt werden kann.

Darüber hinaus stellt das Thema Nachhaltigkeit die öffentliche Verwaltung und Gesundheitswirtschaft vor immer komplexer werdende Herausforderungen. Heute gilt es in der dieser Themenvielfalt von ESG - Environmental, Social und Governance - die wesentlichen Handlungsfelder zu bestimmen, Prioritäten zu setzen und Umsetzungsinitiativen zu starten. Auch die nicht finanzielle Berichterstattung, im Wesentlichen konkretisiert durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie, wird für Unternehmen des öffentlichen Sektors zur Anwendung kommen. Der Vorbildcharakter, den öffentliche Unternehmen haben, ist hier nicht wegzudenken.

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