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Das Finanz- und Rechnungswesen soll alle Geschäftsvorfälle einer Organisation erfassen, bewerten und die wirtschaftliche und finanzielle Lage transparent machen. Viele kirchliche Organisationen haben in den letzten zehn Jahren ihr Finanz- und Rechnungswesen umgestellt und weiterentwickelt.

Die besonderen Herausforderungen für kirchliche Organisationen liegen in den nächsten Jahren in der Verfeinerung aller Controllinginstrumente und in der Unterstützung der weiteren Digitalisierung in allen Verwaltungsbereichen, so beispielsweise in den Bereichen Wertpapiere, Immobilien, Verträge, kirchliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Steuern. Alle Digitalisierungsmaßnahmen wirken sich aufgrund von Schnittstellen auch im Finanz- und Rechnungswesen aus. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor ist die Nachhaltigkeit. So wird die Bedeutung von nicht-finanziellen Kennzahlen in der Berichterstattung stark ansteigen.

Wir unterstützen kirchliche Organisationen bei folgenden Maßnahmen:

  • Einführung neuer Rechnungslegungsstandards, Anpassung der Rechnungslegung an regulatorische Änderungen,
  • Konzeption und Durchführung von Inventuren (z. B. Verträge, Immobilien, Kunst/Bücher)
  • Unterstützung in der Erstellung von Jahresabschlüssen und bei der Kommunikation mit dem Abschlussprüfer,
  • Unterstützung in Planung & Controlling, Kosten & Leistungsrechnung,
  • Einführung einer wirkungsorientierten Steuerung,
  • Einführung eines standardisierten, adressatengerechten Berichtswesens,
  • Berichterstattung unter Berücksichtigung nicht-finanzieller (ökologischer und sozialer) Kennzahlen,
  • Aufnahme, Dokumentation und Optimierung von Prozessen im Finanz- und Rechnungswesen.

Die Beihilfen sind unter den sonstigen Rückstellungen auszuweisen. Der Rechnungszins ist auf Basis des siebenjährigen Durchschnitts anzusetzen.

Kirchliche Einrichtungen in Deutschland zeichnen sich unter anderem durch ihre soziale Fürsorge gegenüber ihren Priestern und Beschäftigten aus. Diese erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der Arbeitnehmer und beinhaltet auch die Absicherung im Alter. Hierunter fallen neben Pensionszusagen vor allem auch Beihilfeversprechen, also die Gewährung von finanzieller Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Die Gewährung von Beihilfen richtet sich meist nach der diözesanen Beihilfeordnung. Die Gewährung der Beihilfe kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Während im klassischen Fall die Beihilfe auf Antrag vom jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt wird, kann die Beihilfe auch über lebenslange Beiträge an eine Versicherung (Beihilfeablöseversicherung) organisiert sein, die dann die Krankheitskosten der Berechtigten übernimmt.

In beiden Fällen ist die Verpflichtung zur Zahlung der Beihilfe in der Ruhestandszeit durch den aktiven Dienst in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht. Aus diesem Grund ist für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestands Beihilfe zu leisten, eine Rückstellung zu bilden. Zahlungen während der aktiven Phase des Beschäftigungsverhältnisses werden den laufenden Aufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres zugerechnet und bleiben folglich bei der Rückstellungsbildung unberücksichtigt.

Der Hauptfachausschuss des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW HFA) hat hierzu im März 2017 klargestellt, dass Beihilfen unabhängig von ihrer Ausgestaltung keine Altersversorgungsverpflichtungen i.S.d. § 253 HGB sind. Somit sind die Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen künftig unter den sonstigen Rückstellungen gem. § 266 Abs. 3 B.3 HGB auszuweisen. Die Rückstellung ist in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) und (sofern die Restlaufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt) mit dem siebenjährigen Durchschnittszinssatz abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Der für die Pensionsverpflichtungen anzuwendende zehnjährige Durchschnittszinssatz darf nicht angesetzt werden.

Nach wie vor kann bei der Ermittlung des Rechnungszinses pauschal eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren angesetzt werden. Die Rechnungszinsen werden monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlich. Zum 31. Dezember 2017 beträgt der für die Beihilfen (bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren) zu verwendende Rechnungszins 2,80% p. a.

Nehmen Sie dazu gerne mit unseren Pensions- und Bilanzierungsexperten Kontakt auf.

Jede fünfte im Jahr 2020 geborene Person wird über 100 Jahre alt. Steigende Lebenserwartung führt zu steigenden Pensionsrückstellungen.

Nach den Vorschriften des HGB sind Pensionsrückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dies bedeutet, dass der Betrag reserviert werden sollte, der zur späteren Erfüllung der Verpflichtungen wahrscheinlich benötigt wird. 

Um diesen Betrag versicherungsmathematisch ermitteln zu können, sind Annahmen zu den Einflussparametern wie Renteneintrittsalter, Gehaltssteigerungen, Rentendynamik und Sterbewahrscheinlichkeiten nach Erfahrungswerten zu treffen. 

Seit 2018 sind zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck allgemein anerkannt und finden in so gut wie allen Fällen Anwendung. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Generationentafel (daraus leitet sich das G ab), deren Wahrscheinlichkeiten sich neben Alter und Geschlecht auch nach dem Geburtsjahr unterscheiden. Damit wird unter anderem dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen, der jüngere Menschen prinzipiell ein längeres Leben ermöglicht. 

Nach diesen Richttafeln erreichen beispielsweise über 20 Prozent der im Jahr 2020 geborenen Männer ein Alter von mindestens 100 Jahren. Im Jahrgang 1960 lag dieser Anteil lediglich bei vier Prozent. So erfreulich diese Statistiken für uns alle sind, zeigen sie doch auch auf, dass in der Finanzierung der Renten langfristig neben dem Niedrigzins ein weiteres großes Problem, die Lebenserwartung, hinzukommen wird. Innovative Versorgungs- und Finanzierungskonzepte werden perspektivisch nötig sein.

Mit zunehmender Offenheit der kirchlichen Rechts- und Verwaltungsträger wächst das Maß der Unterstützung durch Mitglieder und Öffentlichkeit.

Das Vertrauen in die kirchlichen Organisationen hängt unter anderem auch mit der Bereitschaft der kirchlichen Verwaltungen und Rechtsträger zusammen, offen von ihren Aktivitäten zu berichten. Mit dem Grad des Vertrauens wächst auch das Maß der Unterstützung durch die Mitglieder sowie der gesamten Öffentlichkeit. 

Ein wesentliches Element, um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, ist die Schaffung von Transparenz. Sowohl nach innen als auch nach außen bedarf es einer soliden Datenbasis im kirchlichen Rechnungswesen wie auch einer nachvollziehbaren Veröffentlichung der Vermögensverhältnisse kirchlicher Rechtsträger. 

Unsere Lösungsansätze in diesem Feld sollen bei der Schaffung finanzieller Transparenz durch das Rechnungswesen als Unterstützung dienen.

Unsere Dienstleistungen:

Nachhaltige Mitteleinsätze sollen helfen, die materiellen Ressourcen kirchlicher Aktivitäten zielgerichtet, nachhaltig und langfristig auszurichten

Alle kirchlichen Aktivitäten – Verkündigung, Gottesdienst sowie Caritas und Diakonie – benötigen materielle Ressourcen, um ihrem Auftrag nachkommen zu können. Die Verantwortung für eine zielgerichtete und nachhaltige Verwendung wie auch eine langfristige Gestaltung der finanziellen Versorgung dieses kirchlichen Auftrags ist eine wesentliche Aufgabe der Verwaltung und der jeweiligen Entscheidungsträger. 

Im Bereich Nachhaltiger Mitteleinsatz haben wir Lösungsansätze entwickelt und gebündelt, welche kirchliche Organisationen und deren Verantwortungsträger dabei unterstützen, den Zielen der Sparsamkeit, der nachhaltigen Bewirtschaftung, der Leistungsmessung und Wirkungsorientierung wie auch der langfristigen Sicherstellung der benötigten Ressourcen für den Auftrag der Kirchen nachzukommen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Strategische Planung
  • Planung und Controlling
  • Kirchensteuer
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Berichtswesen
  • Wirkungsorientierte Steuerung

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