Wo Gefahren lauern und wie begegnen

Stiftungsmanagement: Tue Gutes, aber richtig

Stiftungen stehen unter besonderer Dokumentationspflicht. Mit der Einheitsrechnungslegung können Sie kostensparend die unterschiedlichen Anforderungen von Finanzamt und staatlicher Aufsichtsbehörde erfüllen.

Stiftungen dienen guten Zwecken. Um dies zu fördern, gewährt der Staat steuerliche Vorzüge. Im Gegenzug erteilt er aber auch besondere Auflagen. Verstöße können von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bis hin zur persönlichen Haftung des Stiftungsvorstandes führen.

Überwacht werden Stiftungen gleich von zwei Behörden. Zum einen kontrolliert das Finanzamt, ob die Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten und die Mittel zeitnah verwendet werden. Zum anderen kontrolliert die staatliche Aufsichtsbehörde die Wahrung des Stifterwillens und den Kapitalerhalt.

Zwei Behörden – unterschiedliche Anforderungen

Allerdings setzen beide Behörden unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung, sodass zwei unterschiedliche Dokumentationen nötig sind, die eine Vielzahl von Nebenrechnungen und Abstimmungen erfordern.

Einheitsrechnungslegung wird allen Seiten gerecht

Die Einheitsrechnungslegung von KPMG bietet eine effiziente Lösung, den komplexen Anforderungen an die steuerliche Dokumentation und Rechnungslegung der verschiedenen Behörden gerecht zu werden. Diese spezielle Form der Rechnungslegung wurde von allen Behörden anerkannt.

Die Einheitsrechnungslegung basiert auf der doppelten Buchführung und dokumentiert sowohl die Kapitalerhaltung als auch die ordnungsgemäße Mittelverwendung, nebst gesetzlicher Rücklagenbildung. Damit entfallen zusätzliche Nebenrechnungen. Zugleich bietet sie die Grundlage für die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen.

Durch die doppelte Buchführung werden Fehlerquellen reduziert. Die Einheitsrechnungslegung dient auch der internen Kontrolle, Dokumentation und als Vergleichs- und Steuerungsinstrument.

Speziell auf die Anforderungen gemeinnütziger Stiftungen angepasst, schafft die Einheitsrechnungslegung dadurch mehr Zeit für die wesentliche Arbeit der Stiftung. Mehr als 300 Stiftungen nutzen bereits diesen Vorteil.