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Ob Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Dienstjubiläum - die korrekte steuerliche Einordnung von Veranstaltungen, Bewirtungen und Sachzuwendungen stellt Unternehmen häufig vor Herausforderungen

Es gibt zahlreiche Anlässe, die unter die Vorgaben des § 37b EStG fallen und ein Großteil davon kann rechtlich durchaus komplex sein. Das liegt zum einen an der großen Anzahl relevanter Steuerarten und Vorschriften, zum anderen an der unterschiedlichen Akteuren im Prozess. 

Vielschichtige steuerrechtliche Anforderungen und fehlende standardisierte Prozesse im Unternehmen können zu Fehlern und Versäumnissen führen. Medienbrüche, hoher manueller Aufwand und von Abteilung zu Abteilung unterschiedliche Vorgehensweisen bergen zusätzliche Risiken. Erschwerend kommt hinzu, dass mit pauschalierter Einkommensteuer und Sozialversicherung, Ertrag- und Umsatzsteuer gleich mehrere Steuerarten betroffen sein können und diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Dies stellt selbst steuerlich versierte Mitarbeitende vor zusätzliche Herausforderungen.

Überblick über die Steuerarten

Pauschalierte Einkommensteuer und Sozialversicherung:
  • Pauschalierungsvorschriften
  • Abgrenzung Barlohn oder Sachbezug
  • Aufteilung bei gemischten Veranstaltungen
  • Aufmerksamkeiten vs. Geschenk
  • Teilnehmerkategorisierung
  • Anwendung des VIP-Logen-Erlass
  • Abgrenzung zu betrieblichen Reisekosten
Ertragsteuer (nicht abzugsfähige Betriebsausgaben):
  • Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg
  • Abgrenzung Geschäftsfreunde-Bewirtung, insb. im Konzernverbund
  • Geschenke vs. Streuwerbeartikel
Umsatzsteuer:
  • Vorsteuerkorrekturen
  • Unentgeltliche Wertabgaben
  • Freigrenzen und Freibeträge

Unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Tools, die Sie beim Management Ihrer § 37b EStG-Sachverhalte unterstützen. Lernen Sie die verschiedenen Lösungen kennen, mit denen Sie alle Aufgaben im Zusammenhang mit der korrekten steuerlichen Würdigung unkompliziert abwickeln können. Drei verschiedene Ansätze, passend zu Ihrem Bedarf, sorgen für Entlastung Ihrer Steuerabteilung und einfache Sicherstellung der Compliance Anforderungen. Wir beraten Sie gerne, welcher Lösungsansatz am besten zu Ihren Anforderungen passt.

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steuerliche Auswertung und weitergehende
Verarbeitung von Veranstaltungen etc.

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  • Schnittstellen zu anderen Programmen möglich

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