Durch die zunehmende Digitalisierung werden gerade kritische Infrastrukturen immer anfälliger gegenüber internen und externen Angriffen. Ein besonderer Schutz dieser bedeutet gleichzeitig ein Schutz unserer Gesellschaft.

Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten. Zusammen mit der in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlichten KRITIS-Verordnung wird die Umsetzung und der Nachweis von allgemeinen sowie branchenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen und eine Meldepflicht gefordert. Die entsprechenden Übergangsfristen für alle betroffenen Unternehmen sind Mitte 2019 abgelaufen.

KPMG unterstützt Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen und der geeigneten Ausrichtung der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen. Dabei bieten wir für KRITIS-Betreiber ein ganzheitliches Serviceangebot an, bei dem wir auf die spezifischen Branchenerfordernisse eingehen und diese bei der Ausrichtung der Informationssicherheit berücksichtigen.

Ihre Vorteile

  • Identifikation der Anforderungen nicht nur auf technischer, sondern auch prozessualer und organisatorischer Ebene
  • Effektive Reduktion von Risiken
  • Gute rechtliche Aufstellung im Falle eines Sicherheitsvorfalls
  • Vermeidung von Schäden
  • Gewinnung von neuen Kundengruppen
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger effektiv geschützten Unternehmen
  • Geeignete Prüfung im Sinne des § 8a BSIG für die Nachweiserbringung gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Produktblatt: „KRITIS und IT-Sicherheitsgesetz“

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