• Stefanie Doenz, Senior Manager |

Das neue Jahr bringt eine neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2022. Neu gibt es Anpassungen im Bereich Privatanteil Geschäftswagen (neu 0.9% pro Monat), wie auch im Bereich Spesenvergütungen für externe Arbeitsplätze.

Neuerungen in der Wegleitung zum Lohnausweis 2022

Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises wird von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgestellt und bei Bedarf jährlich überarbeitet. Sie soll sowohl Arbeitgebern wie auch Payroll-Providern das Leben erleichtern, weshalb nachfolgend die wichtigsten Änderungen aufgeführt sind.

Geschäftsfahrzeuge

Das Zurverfügungstellen eines Geschäftsfahrzeuges hat sowohl auf Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgeberseite Auswirkungen. So verwundert es nicht, dass die Erhöhung des Privatanteiles für Geschäftsfahrzeuge per 1.1.2022 von 0.8% auf 0.9% pro Monat im Lohnausweis korrekt widerspiegelt werden muss. Die ausführlichen Änderungen zum Privatanteil finden sich im Blog-Beitrag vom 7. April 2021. Zu beachten gilt, dass die angepasste Pauschale von 0.9% per 1.1.2022 auch bei der Mehrwertsteuer anzupassen ist. Für den Lohnausweis muss folgendes berücksichtigt werden:

Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort – Buchstabe F

Wird einem Mitarbeitenden ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt, muss auch im Jahr 2022 nach wie vor ein Kreuz beim Buchstaben F gesetzt werden. Bei einem Selbstbehalt von mindestens 70 Rappen pro Kilometer (oder mindestens die Selbstkosten pro Kilometer), entfällt das Kreuz beim Buchstaben F. 

Privatanteil Geschäftsfahrzeug – Ziffer 2.2

Für Arbeitnehmende, welchen ein Geschäftsfahrzeug auch für die private Nutzung zur Verfügung steht, gilt es auch gemäss neuer Wegleitung einen Privatanteil zum Bruttolohn unter Ziffer 2.2 aufzurechnen. Ab 2022 berechnet sich der Privatanteil mit 0.9% (pro Monat) des Kaufpreises inklusive sämtlicher Sonderausstattung (exkl. MWST). Sofern der Kaufpreis weniger als CHF 16'667 beträgt, muss weiterhin mindestens CHF 150 pro Monat als Privatanteil aufgerechnet werden. Im 2021 lag der Kaufpreis exkl. MWST bei CHF 18'750.

Neben der pauschalen Berechnungsmethode kann auch der effektive Privatanteil berechnet und unter Ziffer 2.2 deklariert werden, sofern ein Bordbuch geführt wird. Neu wird zur Berechnung des Privatanteiles auch der Arbeitsweg in die Anzahl privat gefahrener Kilometer einbezogen. 

Privatanteil Geschäftsfahrzeug bei Lohnabzug

Wird dem Mitarbeitenden für die Privatnutzung direkt ein Lohnabzug gemacht, ist dieser beim Betrag in Ziffer 2.2 zu berücksichtigen. Wird also beispielsweise CHF 200 pro Monat vom Mitarbeiter bezahlt ist der zu deklarierende Privatanteil in Ziffer 2.2, um CHF 2'400 im Jahr zu begrenzen. Wird der gesamte Privatanteil vom Mitarbeiter bezahlt, ist unter Ziffer 15 «Privatanteil wird vom Arbeitnehmer bezahlt» anzumerken. 

Bemerkungen – Ziffer 15

Aufgrund der Änderungen beim Privatanteil von Geschäftsfahrzeugen entfällt ab 2022 der Kommentar in Ziffer 15, welcher den Anteil Aussendienst eines Mitarbeitenden ausweist.

Lohnbestandteile und Spesen

Lohn – Zulagen

Unter Ziffer 1 im Bereich «sämtliche Zulagen» wurde die Funktionszulage ergänzt, welche ebenfalls ein Bestandteil des Lohnes bildet neben Familien-, Schicht-, Pikett-, Versetzungs-, Mittags-, Nacht-, Sonntags- und Wegzulagen.

Übrige effektive Spesen

Ziffer 13.1.2 deckt neu unter anderem auch die Entschädigungen für die Kosten eines externen Arbeitsplatzes (z.B. Homeoffice, Co-Working-Space, sowie die Kosten für Büroinfrastruktur) auf effektiver Basis (gegen Beleg) ab. Solche Entschädigungen müssen stets betragsmässig aufgeführt werden. Zusätzlich ist die Anmerkung «Spesen für externen Arbeitsplatz» anzubringen. Dies hat Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit von Berufskosten in der Steuererklärung wie beispielsweise den Abzug für den Arbeitsweg oder Verpflegungsabzug. 

Übrige Pauschalspesen

Unter die Pauschalspesen gemäss Ziffer 13.2.3 fallen neu auch die pauschale Kostenbeteiligung für externe Arbeitsplätze wie Homeoffice/Co-Working-Space.

Empfehlungen für die Arbeitgeber

Für Arbeitgebende empfiehlt sich besonders die Änderung beim Privatanteil von Geschäftsfahrzeugen in der Payroll zu implementieren. Weiter empfiehlt sich auch die Überprüfung von Entschädigungen für externe Arbeitsplätze und deren Behandlung ab 2022 im Lohnausweis.

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