Die wirtschaftlichen Verwerfungen ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben zur Folge, dass der Ausblick auf 2021 mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Das Umfeld ist volatil und die Herausforderungen zahlreich.
Die wirtschaftlichen Verwerfungen ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben zur Folge, dass der Ausblick auf 2021 mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Das Umfeld ist volatil und die Herausforderungen zahlreich.
Für das Audit Committee ist es besonders anspruchsvoll, die richtigen Prioritäten zu setzen. Unsere Empfehlungen helfen Ihnen dabei.
Die Erfahrungen des letzten Jahres haben bezeigt, dass grade das Audit Committee in Krisensituationen besonders stark gefordert war. Das Risikomanagement bleibt zentral und muss laufend überprüft werden. Verfügt das Audit Committee über ausreichend Zeit und Fachwissen, um alle Risiken zu überwachen (zu denken ist an Cyber-Risiken)? Wie tragen Sie den verstärkten Compliance-Risiken Rechnung? Und den neuen Anforderungen zu ESG?
Die ungewisse Entwicklung der Pandemie beeinflusst die Finanzberichterstattung auf vielfältige Weise. Haben Sie für das abgelaufene Geschäftsjahr der Werthaltigkeit der Aktiven (Impairment), insbesondere Goodwill und andere immaterielle Werte, den aktuellen Werten (vor finanziellen Vermögenswerten) sowie gegebenenfalls der Going Concern-Annahme besondere Bedeutung geschenkt? Es werden sich auch die Fragen nach Offenlegungen zu den Auswirkungen von COVID-19 sowie nach der Darstellung von nicht-finanziellen Kennzahlen dazu stellen. Die geänderten Risiken erfordern eine Anpassung der internen Kontrollen. Haben Sie sich vergewissert, dass IT-Kontrollen rund um die Homeoffice-Tätigkeit oder auch damit zusammenhängende Cyber-Risiken angepasst wurden?
Als Audit Committee sollten Sie ein Verständnis für die COVID-19-bezogenen Anliegen und Aufgaben der Revisionsstelle haben. Die geänderte Risikosituation hat die Wirtschaftsprüfer veranlasst, die Risiken einer wesentlichen falschen Darstellung in der Jahresrechnung neu zu beurteilen. Neben den erwähnten Themen Going Concern, Impairment und Cyber-Risiken kommen in der Schweiz COVID-19-Überbrückungskredite sowie deren Verwendung und neu gegebenenfalls auch die entsprechenden Bestimmungen des Solidarbürgschaftsgesetzes dazu. Gerade bei nationalen Vorschriften ist es wichtig zu verstehen, ob bzw. welche Aufgaben daraus für die Revisionsstelle resultieren. Besprechen Sie diese Punkte vorgängig mit den Wirtschaftsprüfern. Thematisieren Sie auch, welche Auswirkungen auf die Prüfung und den Zeitplan z.B. eine Lockdown-Situation hat.
Im internationalen Umfeld ist zu beobachten, dass institutionelle Investoren ebenso wie Gesetzgeber oder Regulatoren vermehrt Vorgaben zur Berichterstattung über ESG-Themen machen. Es ist zu erwarten, dass entsprechende Forderungen auch an Schweizer Unternehmen gestellt werden, auch ohne gesetzliche Vorgaben. Der Verwaltungsrat tut daher gut daran, sich mit ESG-Themen im Unternehmen vertieft zu befassen. Das Audit Committee ist aufgefordert, die Berichterstattung darüber kritisch zu würdigen. Es geht um eine glaubwürdige und vor allem aussagekräftige Information über ESG-Aktivitäten, deren Quantifizierung und Messung.
COVID-19 hat einen Digitalisierungsschub sondergleichen ausgelöst. Das eigene Geschäftsmodell stand in gewissen Branchen auf dem Prüfstand. Wegen der Lockdown-Vorschriften mussten viele Mitarbeitende von zu Hause aus arbeiten, was den Einsatz von neuen Technologien auch unternehmensintern beschleunigte. Die Finanzen eigenen sich gut zum Einsatz von Data Analytics-Tools, weil es sich um strukturierte Daten handelt. Haben Sie sich mit den konkreten Möglichkeiten zum Einsatz von Cloud-Technologien, von Robotern (oder Bots) sowie von Data Analytics-Tools und künstlicher Intelligenz in der Finanzfunktion auseinandergesetzt? Und haben Sie die Auswirkungen daraus auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden befasst?
Ist die Planung der Prüfungsarbeiten der internen Revision ausreichend risikoorientiert und flexibel? Als Audit Committee sollten Sie mit der/dem Verantwortlichen für die Interne Revision die Risikobeurteilung besprechen und darauf hinwirken, dass neue Risiken bei der Planung berücksichtigt werden. Auch die interne Revision unterliegt Reisebeschränkungen. Wie ist sichergestellt, dass die kritischsten Risiken adressiert werden und die geplanten Audits trotzdem durchgeführt werden können? Welche Auswirkungen haben die Reisebeschränkungen auf die Durchführung der Audits?
Einerseits erhöhen die veränderten Bedingungen (Stichwort Homeoffice) die Gefahr für deliktische Handlungen. Anderseits bergen viele neuen Regulierungen auch Risiken im Hinblick auf Verstösse dagegen. Hat Ihr Unternehmen den veränderten Gegebenheiten Rechnung getragen? Gerade in Zeiten grosser Unsicherheiten ist es wichtig, dass das Management die Unternehmenswerte betont und vorlebt. Ist dies in Ihrem Unternehmen der Fall? Wird den Mitarbeitenden und ihren Anliegen genügend Aufmerksamkeit (in Worten und Taten) geschenkt?
Eine ausführlichere Darstellung finden Sie unter KPMG Board Leadership Center – 2021 Audit Committee Agenda (PDF, auf Englisch).
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