Die Kundensegmentierung setzt den Ausgangspunkt für die Anwendung der Verhaltensvorschriften des FIDLEG und definiert damit das Anlegerschutzniveau. Diverse Wahlmöglichkeiten führen dazu, dass Institute sorgfältig zwischen Einfachheit ihrer Prozesse und kommerzieller Flexibilität abwägen müssen.
Das FIDLEG sieht vor, dass eine Bank ihre Kundenbeziehungen in verschiedene Kundensegmente einteilen muss. Dies soll den sogenannten „differenzierten Anlegerschutz“ ermöglichen.
Das Gesetz verlangt eine Segmentierung in Privatkunden, Professionelle Kunden und Institutionelle Kunden. In der Praxis beginnen hier die Schwierigkeiten:
- Kundenexploration: Es ist nicht immer offensichtlich, in welche Kategorie ein Kunde eingeteilt werden soll, da beispielsweise der Bank nicht alle Informationen zum Kunden vorliegen.
- Opting-in/out: Gewissen Kunden steht die Möglichkeit zur Verfügung, ihr angestammtes Segment zu wechseln, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Kombinationen/Spezialfälle: Die gesetzliche Konzeption geht von einer Kundenbeziehung mit einer Person als Gegenpartei aus. Die Praxis gestaltet sich aber ungleich komplexer, da ein Konto/Depot mehreren Personen zugänglich sein kann, Vollmachtsverhältnisse bestehen oder Dritte (z.B. externe Vermögensverwalter) die eigentlichen Anlageentscheide treffen.
Die meisten in der Praxis auftretenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Kundensegmentierung lassen sich einem der folgenden drei Problemfelder zuordnen: