Das Solothurner Stimmvolk hat die kantonale Steuergesetzrevision im zweiten Anlauf mit 73 Prozent deutlich angenommen. Der Kanton schafft damit die Grundlage zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), welche am 19. Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die erste kantonale Vorlage hatte das Solothurner Stimmvolk am 19. Mai 2019 knapp abgelehnt.
Durch die Annahme der Steuergesetzrevision wird im Kanton Solothurn die Grundlage für eine OECD-konforme Besteuerung geschaffen. Weiter senkt der Kanton den Gewinnsteuersatz von heute 21.38 Prozent auf neu 16.21 Prozent (Reduktion des Steuersatzes auf 5% im ersten und 4.7% im zweiten Jahr sowie 4.4% in den Folgejahren).