Mit der Steuerreform (STAF) wird insbesondere die privilegierte Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften abgeschafft. Um ein für Unternehmen attraktives Steuerregime zu erhalten, sieht die Vorlage verschiedene Kompensationsmassnahmen vor. Insbesondere werden in den Kantonen die Gewinnsteuersätze für Unternehmen zum Teil stark sinken. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Unternehmungen finden Sie hier.
Die Steuerreform bringt aber auch verschiedene Verschärfungen betreffend die Besteuerung der Aktionäre mit sich, welche nachfolgend beschrieben werden.