Von dieser Datenübermittlung sind insbesondere direkt gehaltene Konten bei ausländischen Banken und auch ausländische Lebensversicherungspolicen mit einem Rückkaufswert erfasst. Ebenfalls erfasst sind die beherrschenden Personen von Passiven NFEs.
Betreffend diese Konten wurden nicht nur die Angaben zum Kontoinhaber bzw. zur beherrschenden Person übermittelt, sondern auch der Wert des Kontos und die Bruttoerträge auf dem Konto (Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge und Bruttoveräusserungserlöse).
Falls eine Gesellschaft oder auch ein Trust selber als Finanzinstitut (Investmentunternehmen) qualifizieren würde (dies ist der Fall, wenn deren Erträge zu mindestens 50% aus Vermögenserträgen bestehen und ein Finanzinstitut diskretionär zumindest einen Teil der Vermögenswerte verwaltet), müsste dieses selber seine beherrschenden Personen melden. Damit lässt sich auch erklären, dass insgesamt 7000 Schweizer Finanzinstitute Daten zu meldepflichtigen Personen der ESTV übermittelt haben.