In meinem Beitrag in den letzten Audit Committee News zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf die kürzlich in Kraft getretene Regulierung der EU zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen. Punktuell haben diese Anstrengungen bereits Spuren in Schweizer Gesetzen hinterlassen (oder es wird erwartet, dass diez z.B. im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision geschehen wird). Bis anhin ist das Thema jedoch vor allem auf freiwilliger Basis abgehandelt.
Seit 2014 ist das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung als im Swiss Code of Best Practice vor Corporate Governance der economiesuisse verankert. Das Selbstregulierungsinstrument geniesst hohe Akzeptanz bei den börsenkotierten Unternehmen und erweist sich auch ohne bindenen Charakter als wirkungsvoll.
Die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange hat ihre “Richtlinie Corporate Governance” ebenfalls angepasst. Unternehmen können sich dabei auf freiwilliger Basis verpflichten, einen international anerkannten Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuhalten. Dabei akzeptiert die SIX Swiss Exchange vier Regelwerke:
- Global Reporting Initiative (GRI)
- Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards
- UN Global Compact (UNGC)
- European Public Estate Association Best Practices Recommendations on Sustainability Reporting (EPRA Sustainability BPR)
Vor dem Hintergrund der möglichen Regulierung und der oben erwähnten Ergebnissen sind Verwaltungsräte aufgerufen zu analysieren, was diese noch divergierenden Vorstellungen von Nachhaltigkeit für ihr Unternehmen bedeuten und welche konkreten Massnahmen daraus abzuleiten sind.
Report: ESG, risk and return - a board's-eye view (PDF, auf Englisch)