• Silvan Loser, Partner |

Gemäss einer aktuellen Studie sichern sich zwei Drittel der Schweizer KMU gegen Fremdwährungsrisiken ab – am häufigsten mittels Devisentermingeschäften. Nachfolgend wird aufgezeigt, was es hierbei in der OR-Rechnungslegung zu beachten gilt.

Cash Flow Hedging und Hedge Accounting

Mit Cash Flow Hedges werden fix vereinbarte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete zukünftige Zahlungsströme gegen das Risiko von Schwankungen abgesichert (z.B. Absicherung des Währungsrisikos für einen geplanten Einkauf in Fremdwährung). Damit sich die ökonomischen Sicherungsstrategien auch in der gewünschten Weise in der Jahresrechnung widerspiegeln, ist die Anwendung von Hedge Accounting notwendig. Während internationale Rechnungslegungsstandards wie die International Financial Reporting Standards (IFRS) Hedge Accounting eingehend regeln, fehlen diesbezügliche Bestimmungen im Obligationenrecht.

Je nach Art der Sicherungsbeziehung werden verschiedene Formen von Hedges unterschieden:

  • Mikro-Hedges: Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts (1:1 Sicherungsbeziehung)
  • Portfolio-Hedges: Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte
  • Makro-Hedges: Absicherung unterschiedlicher Grundgeschäfte gegen das netto verbleibende Risiko

Im Industriebereich sind in der Praxis v.a. Portfolio-Hedges mit Bezug auf Fremdwährungsrisiken verbreitet, indem z.B. 60% der budgetierten EUR-Materialeinkäufe des Folgemonats mit entsprechenden Devisentermingeschäften abgesichert werden.

Voraussetzungen für Hedge Accounting

Hedge Accounting ist unter OR freiwillig. Die Anwendung von Hedge Accounting stellt eine Möglichkeit im Sinne eines Wahlrechts dar, für das allerdings gemäss Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hohe Anforderungen bestehen. Auch wenn nicht erwartet werden kann, dass für jedes Absicherungsgeschäft eine umfangreiche formale Dokumentation mit Effektivitätstest erstellt wird, so müssen doch die Absicherungsabsicht mit Bezug auf ein konkretes Grundgeschäft sowie die prospektive Sicherungswirkung ausreichend dokumentiert sein (z.B. mittels Critical-Term-Match-Methode). Bei der Absicherung künftiger Transaktionen ist zudem plausibel darzulegen, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Sofern eine mehr als unwesentliche Ineffektivität erwartet wird, ist diese zu messen und der ineffektive Teil entsprechend zu verbuchen.

Bilanzierung von Cash Flow Hedges

Beim Hedge Accounting werden Grund- und Absicherungsgeschäft als Bewertungseinheit betrachtet. Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften werden in der Folge auf die Bewertungseinheit insgesamt angewandt, so dass sich unrealisierte Gewinne/Verluste aus Grund- und Absicherungsgeschäft kompensieren (und in der Erfolgsrechnung nicht ausgewiesen resp. verrechnet werden). In diesem Rahmen können entsprechend Derivate mit einem die Anschaffungskosten übersteigenden Betrag angesetzt werden, selbst wenn isoliert betrachtet die Bedingungen für eine Marktwertbewertung nicht erfüllt wären.

Für die Abbildung von Cash Flow Hedges in der Jahresrechnung bestehen zwei grundsätzliche Möglichkeiten (vgl. Fallbeispiel Cash Flow Hedge):

  • Durchbuchungsmethode (>vorherrschende Methode in der Schweiz): Das Derivat wird bei Eintritt des Grundgeschäfts zum Marktwert in der Bilanz erfasst und korrigiert die zugrundeliegenden Geldflüsse auf die abgesicherten Werte.
  • Einfrierungsmethode (>vorherrschende Methode in Deutschland): Das Grundgeschäft wird bei Eintritt zum abgesicherten Wert eingebucht, das Derivat selbst wird nicht bilanziert.

Sollte ein ursprünglich geplantes Grundgeschäft nicht eintreten, sind allfällige Verluste aus dem Derivat sofort erfolgswirksam zu erfassen, allfällige Gewinne dagegen erst bei der Realisation (Imparitätsprinzip). Gleiches gilt auch für den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung (unvollständiger Ausgleich der Wertänderungen aus Grund- und Absicherungsgeschäft).

Bei Cash Flow Hedges ist sicherzustellen, dass der Geschäftsvorfall insgesamt verlustfrei bewertet wird. Führen beispielsweise Fremdwährungskursveränderungen dazu, dass der erwartete Verkaufserlös für Waren tiefer ausfallen wird als der Wareneinkauf zum abgesicherten Kurs, ist eine entsprechende Drohverlustrückstellung zu bilden.

Offenlegung von Cash Flow Hedges

Bei Anwendung von Hedge Accounting sind die entsprechenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie die per Stichtag offenen Absicherungsgeschäfte offenzulegen (vgl. Offenlegungsbeispiel Cash Flow Hedge).

Fazit

Gleich wie unter internationalen Rechnungslegungsstandards stellt die Anwendung von Hedge Accounting in der OR-Rechnungslegung ein Wahlrecht dar. Aufgrund der fehlenden verbindlichen Vorgaben für Hedge Accounting im Obligationenrecht kommt der diesbezüglichen Offenlegung erhöhte Bedeutung zu. Das gewählte Vorgehen ist im Anhang zu erläutern, damit die Adressaten der Jahresrechnung die getroffene Lösung nachvollziehen können. Aus den Rechnungslegungsgrundsätzen sollte ersichtlich sein, welche Risiken im Rahmen des unternehmerischen Risiko-Managements abgesichert werden und wie im Rahmen dieser Absicherung die bilanzielle Behandlung von Grund- und Absicherungsgeschäften erfolgt. Weiter sind im Minimum die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte der nicht bilanzierten Derivate brutto auszuweisen.

Weitere Informationen

Der im Expertfocus erschienene Artikel Hedge Accounting in der OR-Rechnungslegung stellt die bestehenden Vorgaben zum Hedge Accounting umfassend dar, adressiert verschiedene praktische Fragestellungen und illustriert diese anhand von Fallbeispielen.

Studie: Credit Suisse zu Wechselkurse und Währungsabsicherung (März 2018)

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