In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts bedarf es jährlich eine Anpassung der Steuergesetze, welche im Rahmen der Jahressteuergesetze (JStG) vorgenommen wird. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 09. Oktober 2020 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Hierin empfiehlt der Bundesrat nun wiederum die Streichung dieser Verlustverrechnungsbeschränkungen und begründet dies u.a. wie folgt:
- Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare Aufgaben.
- Mit der Neuausrichtung der Besteuerung ab dem Jahr 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip.
- Der Regelungsinhalt ist widersprüchlich, denn verkauft ein Anleger ein Wertpapier unmittelbar vor Eintritt der Wertlosigkeit, wird der Verlust anerkannt und uneingeschränkt berücksichtigt. Lässt er das Papier in seinem Vermögen wertlos werden, greift hingegen die Verrechnungsbeschränkung. Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern.
Unseres Erachtens hat der Bundesrat gewichtige Gründe dargelegt, die für eine Streichung der neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen sprechen. Insbesondere könnten wir uns auch vorstellen, dass die neue Verlustverrechnung der Höhe nach nicht mehr begrenzt wird und analog wie bei den Aktienverlusten nur innerhalb des Verlustkreises zu verrechnen ist. Alternativ könnte zur administrativen Entlastung der Veranlagungsstellen bei den Finanzämtern auch der Freibetrag erhöht werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich insoweit um eine Beschlussempfehlung handelt. Als ein positives Zeichen hat die Bundesregierung in Ihrer Gegenäusserung vom 21. Oktober 2020, den Vorschlag des Bundesrates hinsichtlich der Streichung der neuen Verlustverrechnungsregelungen zwar nicht auf Anhieb angenommen, jedoch wird derzeit von der Bundesregierung zumindest geprüft, ob tatsächlich eine Streichung der neuen Regelungen in Betracht kommt.
Um Ihnen diese Unsicherheiten hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens zu nehmen, werden wir Sie sobald das Gesetz verabschiedet wurde, zeitnah informieren.