Mit einem künftigen effektiven Gewinnsteuertarif von 11.91% (Kantonshauptort) sichert sich der Kanton Zug die Spitzenposition im schweizweiten Vergleich (bisher: 14.35%). Des Weiteren werden Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten zu lediglich 10% in die Bemes-sungsgrundlage einbezogen und der Forschungs- und Entwicklungsaufwand kann für die steuerliche Gewinnermittlung um 50% erhöht werden. Um den bisherigen Statusgesellschaften den Übergang zur ordentlichen Besteuerung zu erleichtern, sieht der Kanton Zug in Bezug auf die stillen Reserven Übergangsmassnahmen vor (Aufdeckungslösung oder Sondersatzlösung).
Einen Überblick über die anstehenden Änderungen in deutscher sowie englischer Sprache finden Sie zusammen mit der aktuellen Fassungen des Steuergesetzes des Kantons Zug (inklusive Verordnung) in der KPMG eigenen Publikation "Steuerrecht des Kantons Zug" hier zum Download. Falls Sie eine Ausgabe in Papierform wünschen, nehmen wir Ihre Anfrage gerne via infozentralschweiz@kpmg.com entgegen.