Gemäss Vorschlag der OECD sollen die Besteuerungsrechte von Staaten (Nexus-Regeln) und die Gewinnzuteilungsregeln so verändert werden, dass multinationale Unternehmen dort besteuert werden, wo sie Umsatz machen – auch wenn sie dort keine physische Präsenz haben.
Betroffen sollen multinationale (insbesondere hochdigitalisierte sowie konsumorientierte) Unternehmen sein, die zwar keine physische Präsenz, aber eine „nachhaltige Präsenz“ aufgrund von Verkäufen im Land der Konsumenten haben, ohne eine Betriebsstätte zu begründen. Im Fokus stehen dabei insbesondere profitable Unternehmen mit Einsatz von Immaterialgüterrechten wie z.B. Pharmafirmen oder Luxusgüterfirmen mit einer starken Marke. Demgegenüber schlägt die OECD vor, bestimmte Branchen wie z.B. Rohstoffindustrie bzw. -handel von den neuen Regelungen auszunehmen.
Die neuen Regeln sollen insbesondere gelten, wenn eine gewisse Umsatzschwelle überschritten und eine Überrendite aus den Immaterialgüterrechten erzielt wird. Ein Teil dieser Überrendite soll in die Marktstaaten verschoben werden. Die Höhe der Schwelle bzw. der zu verschiebende Anteil ist noch zu definieren.
Die neuen Gewinnzuteilungsregeln sollen auf einem dreistufigen Gewinnzuteilungsmechanismus basieren:
- Betrag A: ein Anteil am angenommenen residualen Gewinn (i.e. was einen Routinegewinn übersteigt) wird den Marktstaaten mittels einem Formel-Ansatz zugewiesen (neues Besteuerungsrecht)
- Betrag B: eine fixe Entschädigung für grundlegende Marketing- und Vertriebsfunktionen, die in den Marktstaaten stattfinden, wird den Marktstaaten zugewiesen
- Betrag C: verbindliche und effektive Streitvermeidung und -schlichtungsmechanismen betreffend alle Elemente des neuen Vorschlags, inklusive zusätzliche Gewinnzuteilung in Fällen, in denen in den Marktstaaten Funktionen ausgeübt werden, die die grundlegenden Aktivitäten (die unter Betrag B entschädigt werden) übersteigen