Vorderhand sollen mit dem Arbeitsplan der OECD (Inclusive Framework on BEPS) die Herausforderungen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft adressiert werden. Denn Konzerne mit digitalen Produkten können einfacher als Konzerne der klassischen Wirtschaft Profite in Niedrigsteuerländer verschieben. Dies zeigt sich auch daran, dass gemäss EU-Kommissär Moscovici die effektive Steuerbelastung digitaler Konzerne mit 9% im Durchschnitt deutlich tiefer liegt als bei herkömmlichen Konzernen mit 21%. Daher haben die OECD und G-20 das Ziel, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Projektes durchgeführten Arbeiten zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen insbesondere bei der digitalen Wirtschaft weiter zu entwickeln. Dabei streben die Urheber eine globale Konsens-Lösung an. Denn es soll vermieden werden, dass (weitere) einzelne Länder selbständig aktiv werden und entsprechende Steuern auf digitalen Dienstleistungen einführen. Die neuen Regelungen werden sich aber nicht nur auf Internetkonzerne auswirken, sondern auch auf andere global tätige Konzerne.
Die globale Lösung soll auf zwei Pfeilern beruhen:
- Neuregelung der Zuweisung der Besteuerungsrechte (bzw. Gewinnzuteilungsregeln) zwischen den Staaten, in denen ein globaler Konzern tätig ist (Ort der Wertschöpfung), bzw. in denen er seine Dienstleistungen anbietet (Ort des Konsums). Die Besteuerungsrechte sollen also tendenziell vom Sitzstaat der Konzernaktivitäten zu den lokalen Absatzmärkten bzw. Staaten, in denen sich die Nutzer befinden, verschoben werden.
- Verhinderung von Gewinnverlagerungen durch Regeln, die faktisch zu einem internationalen Mindeststeuersatz führen. Diese Regeln sollen ermöglichen, dass ein Hochsteuerland verlagerte Gewinne besteuern kann, wenn der andere Staat sein Besteuerungsrecht nicht ausübt oder eine zu tiefe Besteuerung erfolgt. Dabei sollen Gewinnverlagerungen durch zwei miteinander verbundene Regeln verhindert werden:
- Regeln zum Einschluss von Gewinnen wie z.B. analog einer Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) oder sog. switch-over Klausel (Wechsel von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode bei der Betriebsstättenausscheidung)
- Regeln zur Nichtabzugsfähigkeit bzw. Besteuerung von Zahlungen, die eine Gewinnreduktion beabsichtigen z.B. analog der im Rahmen der US Steuerreform eingeführten Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT)
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle international tätigen Unternehmen im Prinzip einem minimalen Steuersatz unterliegen. Den Staaten steht es allerdings frei, ihre eigenen Steuersätze festzulegen oder sogar überhaupt kein Körperschaftsteuersystem zu haben.