Der Kanton Waadt hat vorzeitig Klarheit geschaffen über eine allgemeine Steuersatzsenkung: Am Lac Léman ist bereits ab 1. Januar 2019 ein tieferer kantonaler Steuersatz in Kraft.
Auch Basel-Stadt möchte rasch voranschreiten: Das Parlament hat der Umsetzung der Reform inklusive Steuersatzsenkung bereits zugestimmt. Weil dagegen jedoch das Referendum ergriffen wurde, ist am 10. Februar 2019 eine Volksabstimmung notwendig. Bei einer Annahme könnte der Regierungsrat die Steuersatzsenkung allenfalls bereits rückwirkend per Anfang 2019 in Kraft setzen.
In Bern fand bereits Ende 2018 eine Volksabstimmung statt, wobei noch nicht die Reform an sich implementiert werden sollte, aber immerhin ein erster Schritt einer Gewinnsteuersatzsenkung. Das Volk hat diese Vorlage jedoch abgelehnt, was zeigt, dass es die beabsichtigten Steuersatzsenkungen – zumindest in einigen Kantonen – nicht einfach haben werden.
In Zürich hat der Regierungsrat seinen Umsetzungsvorschlag im Herbst 2018 dem Kantonsparlament überwiesen, welches im Frühjahr 2019 darüber beraten wird. Wenn gegen die kantonale Vorlage das Referendum ergriffen wird, soll im September 2019 darüber abgestimmt werden. Auch für diesen Fall wird mit einem Inkrafttreten auf 2020 gerechnet.
Ebenso hat der Regierungsrat des Kantons Zug letzten Herbst seinen Antrag auf Änderung des Steuergesetzes dem Kantonsrat überwiesen. Letzterer soll im April 2019 in einer ersten Lesung sowie nach der nationalen Abstimmung im Mai 2019 in einer zweiten Lesung darüber beraten.
Andere Kantone, beispielsweise Schaffhausen oder Tessin, haben bislang noch keine offizielle Vorlage an das kantonale Parlament gesendet. Entsprechende Absichten der Umsetzungsparameter sind jedoch bekannt.