Die revidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA ist sehr explizit und legt folgende Kriterien für Beziehungen fest, die eine erhöhte Sorgfaltspflicht erfordern (u.a.):
- Wohnsitz der Vertragspartei, der kontrollierenden Person oder des wirtschaftlich Berechtigten in einem FATF-Risikoland;
- Staatsangehörigkeit der Vertragspartei oder des wirtschaftlich Berechtigten in einem FATF-Risikoland;
- Geschäftstätigkeit der Vertragspartei oder des wirtschaftlich Berechtigten in einem FATF-Risikoland; oder
- wiederkehrende Zahlungen in und aus einem FATF-Risikoland.
Diese Anforderungen führen dazu, dass eine beträchtliche Anzahl an Kundenbeziehungen als Kunden mit erhöhtem Risiko einzustufen ist. Damit einhergehend sind diese Kundenbeziehungen wiederkehrenden Überprüfungen zu unterziehen und durch das Top-Management zu genehmigen.
Generell werden Finanzinstitute bei Transaktionen mit FATF-Hochrisikoländern genau hinschauen. Daher sollte man die neuen Umstände nicht vernachlässigen und sich entsprechend vorbereiten. Sind interne Prozesse und Kontrollen nicht angemessen (z.B. Transaktionsüberwachung), können Geschäftsbeziehungen mit anderen Finanzintermediären (z.B. US-Finanzintermediäre, Korrespondenzbanken) sogar auf der Kippe stehen.
Banken tun sich zum Teil schwer, kostendeckende Preismodelle anzuwenden. Das Management sollte sich Gedanken machen, wie sich diese Entwicklungen auf die internen Kosten auswirken und wie oder ob diese Kosten an die betroffenen Kunden weitergegeben werden können.