Scheidungen sind in allen Belangen wenig attraktiv. Dies gilt insbesondere auch für die Pensionskassen, die sich mit einer in der Umsetzung höchst komplexen Vorlage konfrontiert sehen. Obwohl das neue Scheidungsrecht bereits per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt worden ist, lohnt es sich noch einmal, sich mit den Anforderungen auseinander zu setzen.